Hallo
auf einer Strafe wurde für das Vergehen (Überfahren Sperrlinie) eine falsche Strassenbezeichnung und Zeit (richtiges Datum und richtige Autonummer) angegeben. Muß ich die Strafe bezahlen, bzw. wie und wo lege ich einen Einspruch gegen diese Strafe ein?
Danke Tom
falsche Strasse auf der Strafe
RE: falsche Strasse auf der Strafe
wenn es in der Straße die auf der Anzeige steht keine Sperrlinie gibt, würd ich Einspruch erheben.
Die Zeit wirst Du nicht wirklich nachweisen können.
Die Zeit wirst Du nicht wirklich nachweisen können.
RE: falsche Strasse auf der Strafe
Hallo
auf der Strasse gibt es schon eine Sperrlinie die ist aber zum wirklichen "tatort" 20km entfernt
also du würdest nichts unternehmen in diesem Fall?
danke tom
auf der Strasse gibt es schon eine Sperrlinie die ist aber zum wirklichen "tatort" 20km entfernt
also du würdest nichts unternehmen in diesem Fall?
danke tom
RE: falsche Strasse auf der Strafe
Selbstverständlich wird die Strafe bei Einspruch klanglos anulliert!!!! Strafe sind Tatsachehandldung, sie dürfen nicht korrigiert werden. Manche Richter dulden nicht einmal Tippfehler.
MFG,
MEMIL
MFG,
MEMIL
RE: falsche Strasse auf der Strafe
wenn es am tatsächlichen Tatort, der in der Anzeige angeführt ist, keine Sperrlinie gibt würd ich etwas tun.
RE: falsche Strasse auf der Strafe
ich würde es hier auch drauf ankommen lassen. mach einen einspruch.
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