Privatanzeige! Was tun?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Privatanzeige! Was tun?

Beitrag von JUSLINE » 13.12.2005, 13:55

Brauche dringend Hilfe bei folg. Sachverhalt:Bin am 26.8. auf der A4 zum Flughafen Schwechat(mein Arbeitsplatz)gefahren. Im November trudelt mir eine Lenkererhebung ins Haus, die ich ausgefüllt habe. Nun stellt sich heraus, das ich privat angezeigt wurde. Angeblich soll ich einem anderen PKW mit zu geringem Sicherheitsabstand aufgefahren sein, die Lichthupe betätigt haben, danach rechts überholt u. vor ihnen hineingeschnitten haben u. dabei ist es mir angebl. noch gelungen, ihnen den "Stinkefinger" zu zeigen. Weiters konnte die Lenkerin des PKW nur dr. abruptes Abbremsen einen Unfall verhindern. Anzeige erstattet hat der Ehemann, der Beifahrer war, er gibt seine Ehegattin (Lenkerin) als Zeugin an.

Wie kann ich mich gegen diese Verleumdung wehren??? Ich fahre die Strecke praktisch täglich, bin selbst Lenkerin eines kleine PKW, fahre seit über 10 Jahren unfallfrei u. hab keinerlei Strafen bisher (außer mal Falschparken, kinkerlitzchen halt). leider habe ich keinen zeugen, da ich alleine im Wagen war. Was soll ich tun??? Man wirft mir §99 StVO vor. was kann da auf mich zu kommen? wie ist das mit punkten beim FS???

hat irgendjemand schon einemal von einem Privaten eine Anzeige erhalten u. sich dagegen zur Wehr gesetzt? Bitte um zahlreiche Tipps u. Eure Erfahrungen.... will das auf keinen Fall auf mir sitzen lassen. Was kann mir passieren ??? danke im vorhinein f. ratschläge, lg, apaca



Gene
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RE: Privatanzeige! Was tun?

Beitrag von Gene » 13.12.2005, 23:09

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis 2 180 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu bestrafen,



c) wer als Lenker eines Fahrzeuges, zB beim Überholen, als Wartepflichtiger oder in Hinblick auf eine allgemeine oder durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte Geschwindigkeitsbeschränkung, unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern gegen die Vorschriften dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen verstößt,


Gene
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RE: Privatanzeige! Was tun?

Beitrag von Gene » 13.12.2005, 23:21

Sonst gebe es ja jede Menge Hilfscheriffe :-)))



§ 105. Vollziehung. (1) Mit der Vollziehung der §§ 4 Abs. 5b und 95 ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres betraut.



(2) Mit der Vollziehung der zivilrechtlichen Vorschriften dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.



(3) Soweit die Vollziehung dieses Bundesgesetzes den Ländern zusteht, obliegt sie den Landesregierungen, im übrigen, soweit sich aus den Abs. 1 und 2 nicht anderes ergibt, dem Bundesministerium für für öffentliche Wirtschaft und Verkehr.



(4) (Verfassungsbestimmung) Die Vollziehung der §§ 5 Abs. 6 und 10 sowie 99 Abs. 1 lit. c obliegt den Landesregierungen.






MEMIL
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RE: Privatanzeige! Was tun?

Beitrag von MEMIL » 14.12.2005, 00:24

Ja, alles was Gene auflistet steht auf der Bibel. Richtig. Die Kirche müssen wir aber ins Dorf belassen. Wenn die Übertretung von einer Behörde festgestellt wurde, ist kein Gegenbeweis extrem relevant. Das Gericht geht davon aus, dass die Polizisten ihre Job richtig gemacht haben.

In deinem Fall wurde aber die Übertretung nicht als behördliche Feststellung sondern aus Behauptung einer Privatperson. Dazwischen liegen Welten. Darüber hinaus, ist die Aussage der Ehepartner gegenseitig befangen. Ein wird dem anderen nie das Recht aberkennen.

D.h., wenn du sicher bist, dass du kein Unrecht begangen hast, brauchst du in erster Linie nur deine ehrliche Aussage leisten, unparteilich, ohne Angriffslust. Die Beweislast liegt bei den Klägern und die Suppe ist vorerst dünn.

Eine Rechtsvertretung ist in solchen Fällen sinnvoll!

MFG,

memil




MEMIL
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RE: Privatanzeige! Was tun?

Beitrag von MEMIL » 14.12.2005, 00:24

Ja, alles was Gene auflistet steht auf der Bibel. Richtig. Die Kirche müssen wir aber ins Dorf belassen. Wenn die Übertretung von einer Behörde festgestellt wurde, ist kein Gegenbeweis extrem relevant. Das Gericht geht davon aus, dass die Polizisten ihre Job richtig gemacht haben.

In deinem Fall wurde aber die Übertretung nicht als behördliche Feststellung sondern aus Behauptung einer Privatperson. Dazwischen liegen Welten. Darüber hinaus, ist die Aussage der Ehepartner gegenseitig befangen. Ein wird dem anderen nie das Recht aberkennen.

D.h., wenn du sicher bist, dass du kein Unrecht begangen hast, brauchst du in erster Linie nur deine ehrliche Aussage leisten, unparteilich, ohne Angriffslust. Die Beweislast liegt bei den Klägern und die Suppe ist vorerst dünn.

Eine Rechtsvertretung ist in solchen Fällen sinnvoll!

MFG,

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