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Kurzparkzone Wien

Verfasst: 11.12.2005, 21:12
von JUSLINE
Ist es möglich für ein Delikt (Vergehen gegen Parkometergesetz) 2x bestraft

zu werden.



Fall:



Ich parke am 22 in einer Kurzparkzone im 7. Wiener Gemeindebezirk vor meiner

Zweitwohnung. Ich fliege bis 30. geschäftlich nach London.



Kann es sein, dass ich in dieser Zeit am 23. und 25 mit jeweils 21? bestraft

werde?





Ist es üblich, dass man für solche Vergehen eine "Anonymverfügung" an die

Windschutzscheibe bekommt, oder bekommt man eine Anzeige bzw.

Anonymverfügung NUR per Post`







lg






RE: Kurzparkzone Wien

Verfasst: 11.12.2005, 21:24
von JUSLINE
> Ist es möglich für ein Delikt (Vergehen gegen Parkometergesetz) 2x bestraft

> zu werden.



ja, wer einen monat keinen parkschein entwertet kann 30 bzw 31mal bestraft werden. der verwaltungsgerichtshof sieht darin nämlich aufgrund der unterbrechung der geltung in den nachtstunden lauter verschiedene verstösse.



> Kann es sein, dass ich in dieser Zeit am 23. und 25 mit jeweils 21? bestraft

> werde?



ja



> Ist es üblich, dass man für solche Vergehen eine "Anonymverfügung" an die

> Windschutzscheibe bekommt, oder bekommt man eine Anzeige bzw.



anonymverf. kommen mit der post


RE: Kurzparkzone Wien

Verfasst: 11.12.2005, 21:42
von JUSLINE
Wird das in der Praxis auch so gehandhabt?



Gibt es definitiv keinen "Wisch" auf der Windschutzscheibe?


RE: Kurzparkzone Wien

Verfasst: 17.12.2005, 15:39
von MEMIL
In der Praxis kann der Inkassobedienstete jede 15. Minute wieder vorbei kommen und einen Zettel drauf picken. Das ist sogar wirtschaftlich interessant und Energiesparend. Er kann sich in einem Lokal in der Nähe sitzen und nur ein Mal jede 15 Minuten den Zettel liefern. Für die Gemeinde Wien (habe ich richtig erraten?) ist das auch gut. Wien braucht Geld für den Ausbau der Bürokratie.