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Fahrgemeinschaften

Verfasst: 06.12.2005, 15:19
von JUSLINE
Hallo!



Bin seit kurzem auf einer Mitfahrbörse registriert (http://www.fahrmit.org) und nehmen seither auch regelmässig Mitfahrer mit. Was ich mich aber immer wieder frage ist, wie siehts mit meiner Haftung im Falle eines Unfalles aus. Hab ich da mit größeren Forderungen seitens der Mitfahrer zu rechnen.



Danke für Eure Hilfe

lcon

RE: Fahrgemeinschaften

Verfasst: 10.12.2005, 15:21
von MEMIL
Deine Haftung ist genau so groß, als ob deine Mutter, Vater, der Nachbarn oder ein Fremd gewesen wäre.

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In Amerika hat sogar ein Dieb Schadensersatz erhalten weil, als er in die Garage eines Hauses eingedrungen ist, und nicht mehr heraus kann. Er mußte dort eine Wochen verbringen, bis der Haushalter gekommen ist und die Polizei angerufen hat. Das Garagetor hat nicht funktioniert und er verhungert dort eine Woche unter seelischen Quell. Das ist Amerika, aber man kann daraus sehen wird Juristen denken : Es interessiert niemand warum du im Auto bist (ob ein Mitfahrer oder ein Dieb), funktioniert was nicht, wird gehaftet.

MFG,

memil@gmx.net


RE: Fahrgemeinschaften

Verfasst: 18.03.2006, 13:00
von JUSLINE
Danke für Deine Rechtsmeinung!