Zustellfrist für Polizeistrafen ?

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Zustellfrist für Polizeistrafen ?

Beitrag von JUSLINE » 25.09.2005, 20:19

Hallo, mir wurde am 1. März 2004 der Führerschein wegen Alkoholisierung für 1 Monat abgenommen (1,04 Promille).

Eine Woche später habe ich einen Bescheid vom Verkehrsamt bekommen, in dem der Entzug der Lenkerberechtigung für ein Monat festgesetzt wurde.

Die Straferkenntniss + Geldstrafe wurde mir lt. Poststempel am 9.September.05 zugestellt. Als Verfassungsdatum wurde der 31. August 05 auf der Straferkenntnis angegeben.

Jetzt meine Frage: Ich habe mal gehört, daß eine Polizeistrafe innerhalb von 6 Monaten zugestellt sein muss, damit diese rechtswirksam ist.

Mir wurde der Brief aber 6 Monate und 9 Tage nach der Verkehrskontrolle zugestellt.

Muss ich diese Strafe jetzt bezahlen?



Vielen Dank im Voraus für die Antwort



Wolfgang




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RE: Zustellfrist für Polizeistrafen ?

Beitrag von JUSLINE » 17.10.2005, 10:02

Nachdem der Lenker schon feststeht, befürchte ich, dass du die Strafe zahlen musst.

Ich bin kein Mann von Fach, aber im Buch von Josef Kleindienst ("Nie mehr Strafe zahlen") steht geschrieben, dass die Behörde 6 Monate Zeit hat, den Lenker zu finden, sollte er in diesem Zeitraum nicht gefunden werden, tritt Verjährung ein.


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RE: Zustellfrist für Polizeistrafen ?

Beitrag von JUSLINE » 18.10.2005, 18:09

Ich habe mich bereits im Rechtsinformationssystem (http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/) informiert, da gibt es den §32 Abs. 2 des Verwaltungsstrafgesetzes in dem festgelegt ist, daß eine Straferkenntnis wie in meinem Fall innerhalb von 6 Monaten zugestellt sein muss sonst ist die weitere Verfolgung lt. Abs. 1 unzulässig. Jedoch nur wenn wie weiters in Abs. 1 beschrieben steht, keine Verfolgungshandlung gem. §32 Abs. 2 und 3 innerhalb der Verjährungsfrist vorgenommen wurde. Dort heisst es wieder daß als Verfolgungshandlung Ladung,

Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zur

Ausforschung, Strafverfügung u. dgl gilt.



Eine Aufforderung zum Sachverhalt Stellung zu nehmen habe ich bereits innerhalb der 6 Monate erhalten also werde ich die Strafe wirklich bezahlen müssen.



Jedoch kann ich nicht mit Sicherheit sagen ob diese Gesetze wirklich 100%ig für diesen Fall zutreffen.



Jedenfalls habe ich die Wahl knapp 700 Euro zu bezahlen oder 7 Tage Gefängnis.



Mfg Wolfgang

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RE: Zustellfrist für Polizeistrafen ?

Beitrag von JUSLINE » 29.11.2005, 13:21

also ich kann dir nur raten diese 700 euro zu bezahlen

ja sicher es ist ein wirklich hoher betrag aber ich kann dir versichern das du in den 7 tagen die du absitzen müsstest fast verrückt wirst. denn du wirst 23 stunden am tag eingesperrt sein und wie es bei meiner freundin war die durfte sich kein buch oder sonst irgendwas zur ablenkung mit in die zelle nehmen.

zahl lieber ich kann dir das nur wärmstens empfehlen.


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RE: Zustellfrist für Polizeistrafen ?

Beitrag von JUSLINE » 29.11.2005, 16:29

Ich habe mich schon bei einer Person informiert, wie es dort aussieht, nach seinen aussagen ist es eigentlich nicht so schlimm.

Abgesehen davon ist es ja jederzeit möglich sich auszulösen, sollte es mir wirklich zu viel sein, dann wird die Strafe einfach bezahlt.


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