abgeschossen von rechts

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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abgeschossen von rechts

Beitrag von JUSLINE » 10.07.2005, 18:29

Liebes Forum!



So hab` ich mir meinen Urlaubsbeginn nicht vorgestellt. Ich lenkte meinen PKW auf einem Linksabbiegestreifen an einer stehenden Kolonne vorbei (Vorrangstraße). Ein "sehr netter Autofahrer" in der Kolonne ließ jedoch von rechts einen anderen sich auf der Nebenfahrbahn befindlichen PKW rausfahren - bis direkt in meine rechten PKW-Türen. Eigentlich alles klar, oder ?????



Anscheinend nicht (oft hast a Pech):



Der "nette Autofahrer" entpuppte sich als Freund der Unfallgegnerin und machte (no na) eine entsprechende Zeugenaussage und gab an, dass ich mit "vermutlich" 60 km/h unterwegs war (Ortsgebiet). (Ist aber nicht wahr, bin auf nasser Fahrbahn innerhalb von 10m stehen geblieben).



Meine Fragen:

Hat die (falsche) Zeugenaussage eine Relevanz auf die Verschuldensfrage? (Kann die Beziehung zur Unfalllenkerin nicht nachweisen).



Als Nichtjurist, habe keinen Rechtsschutz, die Unfallgegnerin dürfte einen haben. Was tun? Fühle mich absolut unschuldig.




DorisMihokovic
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RE: abgeschossen von rechts

Beitrag von DorisMihokovic » 11.07.2005, 20:16

Sie haben eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Legen Sie dort Ihren Fall klar und deutlich dar, und bestehen Sie darauf, dass die Versicherung dafuer sorgt, die unrechtmaessige Forderung des Gegners zu bekaempfen. Was das angegebene Tempo betrifft, so wird ggfs. ein Sachverstaendigengutachten leicht feststellen koennen, wer die Wahrheit gesprochen hat.


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JUSLINE
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RE: abgeschossen von rechts

Beitrag von JUSLINE » 24.08.2005, 12:39

handelt es sich tatsächlich um eine nebenfahrbahn, sollte die sache soundso recht leicht zu regeln sein.

betreff der geschwindigkeitsangabe: in Ö mutet man es nicht einmal mehr der polizei zu, geschwindigkeiten zu schätzen - sollte also nicht allzusehr ins gewicht fallen.


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JUSLINE
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RE: abgeschossen von rechts

Beitrag von JUSLINE » 25.10.2005, 21:59

Ich würde auch sagen. Ein Sacheverständiger wird feststellen können wie schnell Du warst, sofern das den wichtig sein wird.

Das der Verursacher mit dem Zeugen befreundet ist, wirst Du ja nicht von irgendwo her haben. Also sag ihnen warum du das glaubst.

Wenn es eine Nebenfahrbahn ist, hat er Nachrang. Auch wenn ihn wer reinlässt, muss er trotzdem schauen. Da kannst Du nichts dafür.




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