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vorgehensweise

Verfasst: 10.07.2005, 17:05
von JUSLINE
wie geht es weiter:



führerscheinentzug bei 1,2



wie lange bleibt schein voraussichtlich weg? (keine weiteren delikte)

welche kosten fallen an?

ab wann gilt das vergehen als verjährt? 3 oder 5 jahre?



DANKE

RE: vorgehensweise

Verfasst: 10.07.2005, 21:20
von JUSLINE
Mindestens 3 Monate FS-Entzug, mindestens 872 Euro BH-Strafe und in weiterer Folge 495 Euro für die Nachschulung,

getilgt nach 5 Jahren.


RE: vorgehensweise

Verfasst: 11.07.2005, 04:25
von JUSLINE
wovon hängt es dann tatsächlich ab, wie hoch die zu bezahlende Strafe ist bzw. wie lange der Schein tatsächlich weg ist?

wo kann ich mir darüber Informationen einholen?

wie lange dauert es normalerweise, bis man den Bescheid bekommt?

RE: vorgehensweise

Verfasst: 11.07.2005, 06:06
von JUSLINE
Strafausmaß und Zeitpunkt der Bescheidaustellung hängen vom Strafreferenten der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft ab. Beim ersten Alkoholdelikt werden normalerweise immer Mindeststrafen verhängt wenn keine erschwerende Umstände hinzukommen.

Entsprechende Informationen können über die Suchmaschinen im Internet mehr als genug gefunden werden.