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Fahrradunfall

Verfasst: 08.07.2005, 14:47
von JUSLINE
Hallo!



Ich habe vor kurzem mit dem Fahrrad einen Unfall gebaut. Ich fuhr auf einem Fahrradweg neben einem Bekannten. (Der Weg war ca. 3-4m breit; links abgegrenzt durch kniehohe Sträucher und rechts durch eine ca. 2m hohe Hecke) Wir redeten miteinander und ich bemerkte nicht, dass mir eine Frau entgegen kam. Ich fuhr auf der falschen Seite. Die Frau schrie noch Achtung, aber da war es schon zu spät. Wir stießen zusammen. Ich war also schuld am Zusammenstoß. Die Rettung und die Polizei wurde informiert. Ich war hatte nur eine paar Blutergüsse, Prellungen und Abschürfungen abbekommen. Die Frau hatte sich zwei Fingerknöchel an der linken Hand gebrochen.

Mein Fahrrad war noch intakt. Das Fahrrad der Frau war jedoch mehr beschädigt. Das Vorderrad war verbogen und auch die Federgabel war kaputt, wie ich später erfuhr.

Meine Frage: Hätte die Frau schon früher reagieren und ev. auch stehenbleiben müssen, wenn sie sieht, dass ich auf der falschen Seite fahre und sie nicht sehe? Denn es gibt, wenn ich mich richtig erinnere, so eine Faustregel, die besagt, dass man jederzeit anhalten können muss. Ich meine es war natürlich meine Schuld, aber hätte sie den Unfall verhindern können, nicht sogar müssen?

Die Frau hat jetzt auch Schmerzensgeld verlangt. Wie viel Geld kann sie max. fordern? (bei 2 Fingerknöchelbrüchen) Vielleicht ist es auch noch wichtig zu sagen, dass die Frau schon pensioniert ist, sprich sie hat auch keine Probleme mit der Firma.

Ich bitte um Ihre Hilfe!

Vielen Dank!!!


RE: Fahrradunfall

Verfasst: 09.07.2005, 14:59
von DorisMihokovic
Ich glaube nicht, dass Sie sich in diesem Fall auf die von Ihnen genannten Faustregel berufen koennen, da Sie der Dame auf der falschen Seite entgegengekommen sind. Der Vergleich mit einem Geisterfahrer auf der Autobahn liegt nahe. Da ist i.d.R. auch der Geisterfahrer (alleine) schuld, wenn es zu einem Frontalzusammenstoss kommt.

Die Hoehe des Schmerzensgeldes ist abhaengig von der Dauer und der Staerke der erlittenen Schmerzen und nicht, ob jemand berufstaetig ist oder nicht. Dies wuerde ggfs. fuer Schadenersatzansprueche von Belang sein oder im Falle von dauernder Invaliditaet.



Da bei aelteren Leuten Brueche haeufig langsamer verheilen, fuerchte ich, dass Sie eher MEHR als weniger Schmerzensgeld zahlen muessen. Der Schaden koennte EVENTUELL durch die Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit einer Haushaltsversicherung gedeckt sein.


RE: Fahrradunfall

Verfasst: 24.08.2005, 11:48
von JUSLINE
ad schmerzensgeld:

für soetwas gibt es tagessätze

legt -denke ich- ein arzt fest, auch grad


RE: Fahrradunfall

Verfasst: 25.08.2005, 16:19
von JUSLINE
ein arzt legt kein Schmerzengeld oder -grad fest. Es gibt lediglich megizinischer Sachverständige. Entschieden wird das von einem Richter.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO