Österreich: Straferkenntnis aus 2003 für Firmenkfz
Verfasst: 08.07.2005, 08:24
Hallo,
als deutscher Bürger habe ich eine ein Verfahren aus Österreich am Hals, bei dem ich euch um eure Einschätzung bitte:
Mein (deutsches) Fahrzeug wurde im Februar 2003 bei Salzburg von hinten geblitzt. Da es sich bei diesem Fahrzeug um einen Firmenwagen handelte, wurde an meine Firma (in D) eine Lenkererhebung gesendet. Meine Firma hat angegeben, dass ich der Lenker gewesen sei, denn das Fahrzeug war mir im fraglichen Zeitraum zur dauerhaften Nutzung überlassen. Im Juli 2003 habe ich eine Strafverfügung erhalten, gegen die ich Einspruch erhoben habe, da ich der Auffassung bin, die besagte Tat nicht begangen zu haben. Als "prompte" Reaktion wurden mir im Juni 2004 Beweisfotos zugestellt, auf denen mein Firmenfahrzeug von hinten zu sehen war. Zusammen mit den Beweisfotos kam eine sog. "Rechtfertigungsaufforderung". Dieser Aufforderung habe ich fristgerecht Folge geleistet., und erwidert, dass auf den Fotos kein Fahrer zu erkennen sei, und dadurch keine Klärung des Fahrers herbeigeführt werden kann, und habe nochmals betont, der Auffassung zu sein, das Vergehen nicht begangen zu haben. Heute (Juli 2005) bekomme ich erneut eine Formelle Zustellung des Regierungspräsidiums Freiburg (Amtshilfe deutscher Behörden, die haben mir auch die vorangegangenen Schreiben zugestellt) mit einer Straferkenntnis der Österreicher.
Nun bewegen mich folgende Fragen:
- Soll ich gegen die Straferkenntnis Einspruch erheben? Falls ja, mit welcher Begründung? Verjährung?
- habe ich zu befürchten, dass die Straferkenntnis auch von den deutschen Behörden vollstreckt wird? Zwar wurde die Lenkererhebung von meiner Firma erbracht, allerdings bin ich wie gesagt der Auffassung, die Tat nicht begangen zu haben.
Danke für eurer Hilfe!!
als deutscher Bürger habe ich eine ein Verfahren aus Österreich am Hals, bei dem ich euch um eure Einschätzung bitte:
Mein (deutsches) Fahrzeug wurde im Februar 2003 bei Salzburg von hinten geblitzt. Da es sich bei diesem Fahrzeug um einen Firmenwagen handelte, wurde an meine Firma (in D) eine Lenkererhebung gesendet. Meine Firma hat angegeben, dass ich der Lenker gewesen sei, denn das Fahrzeug war mir im fraglichen Zeitraum zur dauerhaften Nutzung überlassen. Im Juli 2003 habe ich eine Strafverfügung erhalten, gegen die ich Einspruch erhoben habe, da ich der Auffassung bin, die besagte Tat nicht begangen zu haben. Als "prompte" Reaktion wurden mir im Juni 2004 Beweisfotos zugestellt, auf denen mein Firmenfahrzeug von hinten zu sehen war. Zusammen mit den Beweisfotos kam eine sog. "Rechtfertigungsaufforderung". Dieser Aufforderung habe ich fristgerecht Folge geleistet., und erwidert, dass auf den Fotos kein Fahrer zu erkennen sei, und dadurch keine Klärung des Fahrers herbeigeführt werden kann, und habe nochmals betont, der Auffassung zu sein, das Vergehen nicht begangen zu haben. Heute (Juli 2005) bekomme ich erneut eine Formelle Zustellung des Regierungspräsidiums Freiburg (Amtshilfe deutscher Behörden, die haben mir auch die vorangegangenen Schreiben zugestellt) mit einer Straferkenntnis der Österreicher.
Nun bewegen mich folgende Fragen:
- Soll ich gegen die Straferkenntnis Einspruch erheben? Falls ja, mit welcher Begründung? Verjährung?
- habe ich zu befürchten, dass die Straferkenntnis auch von den deutschen Behörden vollstreckt wird? Zwar wurde die Lenkererhebung von meiner Firma erbracht, allerdings bin ich wie gesagt der Auffassung, die Tat nicht begangen zu haben.
Danke für eurer Hilfe!!