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Peitschschlagsyndrom

Verfasst: 08.06.2005, 12:59
von JUSLINE
ich hatte diesen Montag einen Autounfall. Als ich mit meinem Auto an einer roten Ampel auf die Grünphase wartete, fuhr mir eine Dame mit ihrem Fahrzeug mit voller Wucht hinten auf. Ich wusste im ersten Augenblick gar nicht, was passiert war und es dauerte eine weile, bis ich realisiert habe, dass ich einen Unfall hatte.Im Spital haben sie ein Peitschlagsyndrom festgestellt und ich habe schreckliche Nacken- und Kopfschmerzen. Abgesehen davon, dass ich meinen Urlaub stornieren musste, den ich diese Woche angetreten hätte, habe ich dann im Nachhinein eine polizeiliche Anzeige gegen die Lenkerin gemacht. Der Polizist sagte mir, dass ich Schmerzensgeld von der Gegnerin fordern könne. Ich solle noch diese Woche zum Amtsazt gehen. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, wie man so ein Schmerzensgeldforderung am besten stellt - oder ob das überhaupt sinn macht? Vielen Dank & lg


RE: Peitschschlagsyndrom

Verfasst: 08.06.2005, 16:38
von JUSLINE
Das macht auf alle Fälle Sinn. Sofort zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn mit dieser Angelegenheit betrauen. Weiters empfehle ich ab sofort jeglichen Aufwand bezüglich der Unfallfolgen mitzuprotokollieren. Dazu zählt jedes Telefonat, jeder Schriftsatz, jeder Arztbesuch, jeder Zeitverlust, jegliche Taxikosten, Werkstattbesuche, also einfach alles was mit diesem Unfall im Zusammenhang steht.

Viel Erfolg!


RE: Peitschschlagsyndrom

Verfasst: 08.06.2005, 19:32
von JUSLINE
Vielen Dank! Als Alleinerzieherin einer 2-Jährigen Tochter habe ich einen wirklich erhöhten Aufwand, weil sie ja in den Kindergarten gebracht werden muss und ich sie auch zeitweise hochnehmen muss. Ich werde mich einmal an einen Anwalt wenden. Dankeschön & lg


RE: Peitschschlagsyndrom

Verfasst: 09.06.2005, 11:07
von DorisMihokovic
Wenden Sie sich zunaechst an Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung (ueber diese wird der SACH- UND der PERSONENschaden abgewickelt). Diese stellt Ihnen moeglicherweise einen Anwalt oder eine sachverstaendige Person (Versicherungsmitarbeiter) zur Seite. Sie brauchen dann keinen eigenen Anwalt einschalten.

RE: Peitschschlagsyndrom

Verfasst: 09.06.2005, 13:30
von JUSLINE
vielen dank. in meinem fall ist es jedoch so, dass wir beide bei der selben versicherung versichert sind?


RE: Peitschschlagsyndrom

Verfasst: 09.06.2005, 14:16
von DorisMihokovic
Die Versicherung ist VERPFLICHTET, sich fuer die Regulierung Ihres Schadens einzusetzen. Mag sein, dass sie dies nur halbherzig tut, wenn beide Unfallgegner bei ihr versichert sind, aber grundsaetzlich muss sie Sie unterstuetzen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.