Geschwindigkeitsübertretung

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Geschwindigkeitsübertretung

Beitrag von JUSLINE » 25.04.2005, 21:49

Hallo zusammen, ich wurde letzte Woche von vorne geblitzt, die Geschwindigkeit betrug ca 150km/h Nun meine Frage Sollte ein Lenkererhebung kommen, ist es möglich den Fahrer nicht anzugeben, oder kann das Foto zur Identifizierung verwendet werden? Wenn ich trotzdem keinen Fahrer angebe, wie sehen die Konsequenzen aus? Danke für die Hilfe!



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RE: Geschwindigkeitsübertretung

Beitrag von JUSLINE » 25.04.2005, 22:08

Wenn man keinen Fahrer angibt, dann ist das eine Übertretung nach § 103 Abs 1 KFG 1967 - Pflichten des Zulassungsbesitzers.


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