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§24-StVO

Verfasst: 16.03.2005, 16:35
von JUSLINE
Ich habe mein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück - Parkplatz eines Freizeitzentrums - abgestellt und ein Organmandat bekommen. Begründung: Fahrzeug außerhalb der Parkfläche abgestellt.

Bei den Einfahrten zu diesem Privatgrundstück sind keine Zusatztafeln angebracht, dass die Straßenverkehrsordnung gilt.

Habe ich dieses Organmandet zurecht bekommen?

RE: §24-StVO

Verfasst: 18.03.2005, 16:20
von JUSLINE
Eine Gültigkeit der STVO muß nicht angekündigt werden. Das Gegenteil ist der Fall. Jedoch ergibt sich aus Ihrer Beschreibung eine Nichtzuständigkeit der Polizei/Gendamerie.

(§1 Abs.2 STVO).

Das "Delikt" wäre nur über eine Besitzstörungsklage andbar. (Bezirksgericht).



Nur meine Meinung, ohne Gewähr!!!