Situation:
OBERWART, Schulgasse, gebührenfreie Kurzparkzone - 10.3.05
Ich habe mein KFZ ordnungsgemäß zum Parken abgestellt und die Parkscheibe richtig auf 8:30 Uhr eingerichtet. Da mein Termin länger dauerte sah ich mich gezwungen nach 90 Minuten die Parkscheibe umzustellen - wiederum RICHTIG auf 10:00 Uhr - ich erhielt eine Organstrafverfügung - ausgestellt Tatzeit 10:30 bis 10:50 Uhr - Tatbestand § 2 KPZÜBV Parkzeit verlängert von 8:30-10:00 und von 10:00 bis 11:30 Uhr ! Hätte ich den Wagen wegfahren sollen ?? Habe ich bei einem Einspruch Erfolgsaussichten ?
KURZPARKZONE/PARKUHR
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: KURZPARKZONE/PARKUHR
Wenn die Kurzparkzone auf 90 Minuten limitiert ist, haetten Sie den Wagen umparken muessen. M. E. hat ein Einspruch wenig Aussichten auf Erfolg.
RE: KURZPARKZONE/PARKUHR
Ich habe ja den Wagen ca. 2m nach vorne laufen lassen ohne den Motor zu starten - UMWELTVERSCHMUTZUNG ! Also ich denke das wird doch jeder einsehen oder ?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 95 Gäste