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Willkürliche Behandlung oder korrekt?
Verfasst: 27.02.2005, 16:41
von JUSLINE
Hallo,
folgendes ist einem Freund von mir passiert:
Fährt spät in der Nacht mit dem Auto. Wird von der Polizei angehalten und zum Alkotest aufgefordert. Laut Alkomat 0,7 Promille. Mein Freund sagt aber, dass es das nicht geben kann, da er keinen Tropfen Alkohol getrunken hat und besteht auf eine Blutabnahme. Die Polizei nimmt ihn daraufhin mit auf den 40 km weiter entfernten Polizeiposten und führt dort eine Blutabnahme durch. Bei dieser stellt sich heraus, dass er wirklich 0 Promille hat und sich der Alkomat "leider" ?? geirrt hat. Die Polizisten entschuldigen sich und setzen meinen Freund vor die Tür. Er solle selbst schauen, wie er nun zu seinem Auto kommt, welches ja 40 km ! entfernt steht.
Darf sowas sein? Ist die Polizei nicht verpflichtet, dich wieder zu deinem Fahrzeug zu bringen? Gibt es hierfür keine Gesetze?
RE: Willkürliche Behandlung oder korrekt?
Verfasst: 27.02.2005, 19:57
von JUSLINE
Sorry aber diese Geschichte kann unmöglich wahr sein!!
Wenn die Alkomatmessung ein gültiges Ergebnis erbringt, was allerdings erst nach zwei gültigen Messungen möglich ist und nicht breits nach einer, dann ist rechtlich gesehen eine Blutalkoholbestimmung gar nicht vorgesehen, da bereits die Alkomatmessung rechtsgültig ist.
Selbst wenn die Polzei so entgegenkommend wäre und den Betroffenen wirklich zu einer Blutabnahme bringen würde, was absolut unüblich wäre, dann würde dies bei dem nächstgelegenen öffentlichen Krankenhaus durchgeführt werden.
Die Polizei selbst führt ohnehin niemals Blutabnahmen durch, sollte dies in diesem Fall jedoch tatsächlich ein Distrikts- bzw. Amtsarzt gemacht haben, was kaum der Fall gewesen sein kann, dann dauert es mindestens einige Tage bis ein rechtsgültiges Ergebnis des Blutalkoholwertes vorliegen kann, da natürlich am Polizeiposten kein medizinisches Labor vorhanden ist. Lediglich in den Akutlabors der Krankenhäuser funktioniert diese Analyse recht flott.
Abgesehen davon ist die Polzei sowieso nicht verpflichtet jemanden vom Dienstposten nach Hause zu bringen.
RE: Willkürliche Behandlung oder korrekt?
Verfasst: 01.03.2005, 21:49
von JUSLINE
Hallo,
vielen Dank für die prompte Antwort. Aber auch wenn es recht eigenartig klingt (mein Freund hat mir das wirklich so erzählt?!?), ich hätte immer gedacht, ich kann rechtlich gesehen auf eine Blutabnahme bestehen! Es soll doch möglich sein, dass der Alkomat falsch geht, oder? Bzw. wenn der Wert kanpp an der Grenze um die 0,8 Promille liegt ist es ja eine Möglichkeit, mit einer Blutabnahme einer eventuellen Führerscheinabnahme zu entgehen, da diese genauer ist, oder? In welchem Gesetz ist das festgeschrieben? Vielen DANK!
RE: Willkürliche Behandlung oder korrekt?
Verfasst: 01.03.2005, 22:53
von JUSLINE
Mag schon sein daß der Freund das so erzählt hat, das ändert aber nichts daran daß sich die Geschichte niemals so zu getragen haben kann. Da wie bereits erwähnt die Alkomatmessung rechtsgültig ist, kann man auch nicht auf einer Blutabnahme bestehen, sondern diese höchstens freiwillig zu eigenen Kosten vornehmen lassen.
Abgesehen davon ergibt die Blutalkoholbestimmung einen höheren Wert da der Alkomat sehr "kundenfreundlich" mißt. Zusätzlich wird zu einem eventuell ermittelten Blutalkoholwert aus dem Krankenhaus die Zeit berücksichtigt, die von der Amtshandlung bis zur Blutabnahme vergangen ist. Das bedeutet daß die Behörde hochrechnet wie hoch der Promillewert zum Zeitpunkt der Amtshandung war. Diese Berechnungen gehen grundsätzlich eher zu Ungunsten des Betroffenen.