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Parkverbot

Verfasst: 11.02.2005, 13:57
von JUSLINE
hallo,



folgende Situation: ich bekam eine Anonymverfügung in Höhe von 45,-(!) wegen parkens im "Halte- und Parkverbot". An der Stelle an der ich parkte, besteht jedoch lt. Verkehrsschild nur ein "Parkverbot", also ist "Halten" erlaubt (dies geht auch aus der Hausnummernangabe in Anonymverfügung hervor). Weiter hinten und weiter vorne besteht "Halte- und Parkverbot", also gehe ich davon aus, dass es sich um ein "Versehen" handelte.

d.h. also, der Vorwurf trifft nicht zu.



Meine Frage ist nun, hat es einen Sinn, die 4 wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann Einspruch zu erheben? Wäre ein "Parkverbot" nicht geringer zu betrafen, oder kann der Höhe der Strafe auch bei "Parkverbot" gleich bleiben, oder bei Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens sogar erhöht werden (Stadt Salzburg)???



Bitte dringend, da die 4 Wochen so gut wie um sind ;-)