Gerechtfertigter Einspruch gegen Parkstrafe?
Verfasst: 18.01.2005, 16:47
Hallo,
Ich habe heute eine Organstrafverfügung bekommen, weil ich mein KFZ angeblich in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe.
Ich erwäge nun, Einspruch dagegen zu erheben und möchte wissen, wie sehr die Fachleute hier meine Chance einschätzen, dass dieser erfolgreich sein wird.
Die Situation war Folgende:
Eine Kurzparkzone war durch eine Tafel gekennzeichnet.
Die Parkplätze waren zusätzlich mit einer blauen Bodenmarkierung gekennzeichnet, bis auf einen einzigen, der seperat mit weißer Farbe umrandet war.
Danach war durch Beschilderung das Ende der Kurzparkzone ersichtlich.
Die Bodenmarkierungen waren deutlich zu erkennen.
Laut StVo sind Kurzparkzonen mit einer Bodenmarkierung in blauer Farbe optional zu kennzeichnen.
Weißt eine andersfarbige Bodenmarkierung in diesem Fall nicht auf andere Umstände (keine Kurzparkzone) hin?
Ich hoffe, jemand kann mir einen Ratschlag, erteilen, ob es sinnvoll wäre, auf einen Einspruch hinzuzielen, oder die Strafe gleich zu bezahlen.
Auf jeden Fall fühle ich mich nicht schuldig, eine Gesetzesübertretung begangen zu haben, denn für mich war dies eine unklare Verkehrssituation.
Mit Hoffnung auf eine Antwort,
mfg rudolph
p.s.
Bilder der Situation kann ich zur besseren Beurteilung auch weitergeben.
Ich habe heute eine Organstrafverfügung bekommen, weil ich mein KFZ angeblich in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe.
Ich erwäge nun, Einspruch dagegen zu erheben und möchte wissen, wie sehr die Fachleute hier meine Chance einschätzen, dass dieser erfolgreich sein wird.
Die Situation war Folgende:
Eine Kurzparkzone war durch eine Tafel gekennzeichnet.
Die Parkplätze waren zusätzlich mit einer blauen Bodenmarkierung gekennzeichnet, bis auf einen einzigen, der seperat mit weißer Farbe umrandet war.
Danach war durch Beschilderung das Ende der Kurzparkzone ersichtlich.
Die Bodenmarkierungen waren deutlich zu erkennen.
Laut StVo sind Kurzparkzonen mit einer Bodenmarkierung in blauer Farbe optional zu kennzeichnen.
Weißt eine andersfarbige Bodenmarkierung in diesem Fall nicht auf andere Umstände (keine Kurzparkzone) hin?
Ich hoffe, jemand kann mir einen Ratschlag, erteilen, ob es sinnvoll wäre, auf einen Einspruch hinzuzielen, oder die Strafe gleich zu bezahlen.
Auf jeden Fall fühle ich mich nicht schuldig, eine Gesetzesübertretung begangen zu haben, denn für mich war dies eine unklare Verkehrssituation.
Mit Hoffnung auf eine Antwort,
mfg rudolph
p.s.
Bilder der Situation kann ich zur besseren Beurteilung auch weitergeben.