Zu Hohe Strafe ?(Wegen Licht)
Verfasst: 31.12.2004, 12:46
Sehr geehrte Benutzer!
Ich habe ein Problem und zwar: Habe eine Geldstrafe zugestellt bekommen weil ich mein Licht beim Auto nicht eingeschaltet gehabt habe.
Tatbeschreibung:(Steht wortwörtlich in dem Bescheid)
Das Fahrzeug auf der Fahrbahn nicht beleuchtet, obwohl es die Witterung(starker Schneefall mit einer Sichtweite von ca. 80 - 100 m) erfordert hat.
Übertretungsnorm:
§60 Abs.3, § 99 Abs.3 lit.a StVO 1960
Strafnorm und verhängte Geldstrafe:
§ 99 Abs.3 lit.a StVO 1960 72,00 Euro
Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden
Meiner Meinung ist die Strafe zu hoch!
Kann mir wer helfen dies rauszufinden? (Der eventuell die Gesetzestexte kennt)
Bitte um Hilfe da ich das innerhalb meiner 2-wöchigen Frist klären muss!
Danke Valmont
Ich habe ein Problem und zwar: Habe eine Geldstrafe zugestellt bekommen weil ich mein Licht beim Auto nicht eingeschaltet gehabt habe.
Tatbeschreibung:(Steht wortwörtlich in dem Bescheid)
Das Fahrzeug auf der Fahrbahn nicht beleuchtet, obwohl es die Witterung(starker Schneefall mit einer Sichtweite von ca. 80 - 100 m) erfordert hat.
Übertretungsnorm:
§60 Abs.3, § 99 Abs.3 lit.a StVO 1960
Strafnorm und verhängte Geldstrafe:
§ 99 Abs.3 lit.a StVO 1960 72,00 Euro
Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden
Meiner Meinung ist die Strafe zu hoch!
Kann mir wer helfen dies rauszufinden? (Der eventuell die Gesetzestexte kennt)
Bitte um Hilfe da ich das innerhalb meiner 2-wöchigen Frist klären muss!
Danke Valmont