Anwohnerparkkarte OHNE Hauptwohnsitz möglich?

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JUSLINE
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Anwohnerparkkarte OHNE Hauptwohnsitz möglich?

Beitrag von JUSLINE » 11.10.2004, 17:05

Hallo!



Ich bin Student in Graz, wo gerade weitgehend flächendeckend Kurzparkzonen eingeführt werden. Da mein Studium noch vielleicht zwei Jahre dauert und die Kosten, meinen Hauptwohnsitz hierher nach Graz zu verlegen, recht hoch sind, möchte ich meine Grazer Wohnung (WG, ich nicht Hauptmieter) möglichst Nebenwohnsitz bleiben lassen.



Auf meine Anfrage ans Referat für Parkraumbewirtschaftung, ob eine Anwohnerparkkarte auch ohne Hauptwohnsitz möglich ist, wurde ich auf die Homepage - Sonderregelungen(http://www.graz.at/parken/ref_parkraum/so_bewohner.htm) verwiesen.



Darin steht, daß der Mittelpunkt der Lebensinteressen hier in Graz liegen muß, was ja zwar die "Definition" des Hauptwohnsitzes ist, aber es steht nicht, daß es der Hauptwohnsitz sein muß. Zitat: "Grundsätzlich wird dies der Hauptwohnsitz sein". Meinem Verständnis des Wortes "grunsätzlich" müßte es da doch ein "Aber" geben. Im Antragsformular müßte ich jedoch "Bei dem von mir angeführten Wohnsitz handelt es sich um den Hauptwohnsitz..." unterschreiben.



Habe ich eine Chance auf eine Anwohnerparkkarte? Die nächste Möglichkeit, das Auto längerfritig abzustellen, ist sonst einen viertelstündigen Fußmarsch entfernt...



Danke für Antworten!

chris








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