Verwaltungsstrafe wegen Überlassen eines KFZ an Person ohne Lenkerberechtigung

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astan
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Verwaltungsstrafe wegen Überlassen eines KFZ an Person ohne Lenkerberechtigung

Beitrag von astan » 28.04.2025, 08:17

Liebe Forenmitglieder,

ich habe vorletzte Woche eine Strafverfügung über EUR 400.- erhalten, da ich gegen §103 Abs.1 Z3 lit.a Kraftfahrgesetz 1967 verstossen hätte, sprich meinem Sohn das auf meinen Namen zugelassene Fahrzeug überlassen hätte, der über keine gültige Lenkerberechtigung verfügt.

Hintergrund: Unser Sohn ist schon länger am Führerschein dran und bei der praktischen Prüfung zweimal durchgefallen. Beim zweiten Mal hat er sich geschämt und uns vorgelogen er hätte die Prüfung geschafft, was wir ihm natürlich auch geglaubt haben. Sein Plan war heimlich nochmal anzutreten und dann die Prüfung abschliessen und soweit wieder gut.

Um dem ganzen Konstrukt Glaubwürdigkeit zu verschaffen hat er dann das Auto auch gelegentlich gefahren und ist prompt kontrolliert worden.

Ich selbst war einerseits zu diesem Zeitpunkt für drei Wochen geschäftlich nach Australien gereist und somit ausser Landes.

Ich denke der §103 KFG 1967 ist da für mich relativ eindeutig, meine Frage ist eher ob es auf anderer Ebene eine Möglichkeit gibt die Strafverfügung zu beeinspruchen.

Ich bedanke mich schon im Voraus, über sachliche Rückmeldungen und Meinungen würde ich mich sehr freuen.

Besten Grüsse

Astan



alles2
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Re: Verwaltungsstrafe wegen Überlassen eines KFZ an Person ohne Lenkerberechtigung

Beitrag von alles2 » 28.04.2025, 20:04

Relevant wäre auch, ob Du der alleinige Zulassungsbesitzer bist und wie sich der Sohnemann gegenüber der Sicherheitsbehörde verantwortet hatte. Es macht nämlich einen Unterschied, ob er meinte, er hätte den Schlüssel heimlich geschnappt oder er am betreffenden Tag die explizite Einwilligung von jemanden erhalten hatte. Da geht es eben um Deine Glaubwürdigkeit. Du darfst auch nicht vergessen, dass die Strafbehörde davon ausgeht, Du hättest dem Führerscheinlosen die Benützung des Fahrzeuges erlaubt. Daher gilt es daran, sie binnen der 14-tägigen Rechtsmittelfrist vom Gegenteil zu überzeugen. Eine Vorlage könnte folgendermaßen aussehen (den hervorgehobenen Teil "EINSPRUCH:" und "ANTRAG" jeweils zentriert anlegen):
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft xxx vom ??.4.2025, ergangen zum Aktenzeichen zzz, habe ich am ??.4.2025 übernommen. Innerhalb offener Frist erhebe ich dagegen nachstehenden

EINSPRUCH:

Zur Tatzeit war ich seit x Tagen im Außendienst in Australien. Aus diesem Grund war es mir als alleiniger Zulassungsbesitzer nicht möglich, meinem Sohn das angeführte Fahrzeug zum Lenken zu überlassen, obwohl dieser keine von der Behörde erteilte, gültige Lenkberechtigung besitzt. Dadurch habe ich die von Ihnen genannte Rechtsvorschrift nicht verletzt.


Ich stelle daher den

ANTRAG

den Einspruch stattzugeben, die angefochtene Strafverfügung aufzuheben und das diesbezügliche Verwaltungsstrafverfahren einzustellen.

Anmerkung:
Dieser Vorfall hat eine große Debatte innerhalb der Familie ausgelöst, weil sich der Sohn den Fahrzeugschlüssel ohne unser Wissen angeeignet hat, was das Vertrauensverhältnis zu ihm zerrüttet hat. Ich habe ihm vor Augen geführt, welche (finanzielle) Konsequenzen ein derart unentschuldbares Verhalten nach sich ziehen kann und er sich noch glücklich schätzen sollte, dass nicht mehr passiert ist.


Hochachtungsvoll,

zzz
Welche Strategie man sonst verfolgen könnte, findet man hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26813#p56891
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astan
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Re: Verwaltungsstrafe wegen Überlassen eines KFZ an Person ohne Lenkerberechtigung

Beitrag von astan » 29.04.2025, 13:20

Vielen Dank für die rasche Rückmeldung.

Grundsätzlich ist es ja so dass wir ihm tatsächlich den Schlüssel übergeben haben in der Annahme er hätte die Führerscheinprüfung auch bestanden. Das macht die ganze Geschichte zwar moralisch nicht besser und dass dies lang und breit diskutiert wurde, davon kann man durchaus ausgehen.

Ich möchte jedoch vermeiden dass aus der Geschichte plötzlich ein strafrechtlich relevanter Tatbestand entstehen könnte, insbesondere denke ich dabei an den 146er StGB, da er zwar den Schlüssel nicht entwendet hat, sich aber die Zustimmung erschlichen hat, was ihm auch als Betrug ausgelegt werden könnte, oder?

Ist dieses Szenario realistisch?

Beste Grüsse

Astan

alles2
Beiträge: 4017
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Verwaltungsstrafe wegen Überlassen eines KFZ an Person ohne Lenkerberechtigung

Beitrag von alles2 » 29.04.2025, 14:14

Total unrealistisch, da Angehörige iSd § 72 StGB einen gesonderten Stellenwert haben. Du machst Dir wohl mehr Sorgen um § 136 StGB (nicht § 146 StGB) und selbst dort wird im vierten Absatz ein Angehöriger anders gewichtet.

Schau, ein Anwalt holt für seinen Mandanten alles zu seinem Gunsten heraus, ohne die volle Wahrheit auf den Tisch zu legen. Drum, was die Behörde nicht weiß, macht sie nicht heiß!

Pass auf den Fristenlauf auf, zumal Du den behördlichen Schrieb vorletzte Woche bekommen haben sollst.
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