Überrollkäfig
Verfasst: 22.09.2004, 09:55
Hallo
Ich wurde vor kurzem mit meinem Slalomauto von der Polizei kontrolliert. Dabei wurde mir das Kennzeichen entzogen weil diverse Sachen wie Fahrwerk, Lenkrad, Sitz, Hosenträgergurt und Überrollkäfig nicht typisiert waren.
Mittlerweile war ich schon X mal beim Tüv.
Mehr oder weniger kein Problem ausser der Überrollkäfig.
Beim ersten mal hieß es ein Festigkeitsgutachten reicht, beim zweiten Besuch wurde mir gesagt ich brauche eine Rennfahrerlizenz um den Käfig auf der Strasse spazieren zu führen. Als ich dann die Fahrerlizenz gemacht hatte ( Kosten € 240,-) ging ich wieder zur Überprüfungsstelle und es wurde mir wieder was neues mitgeteilt. Fahrzeuge mit Überrollkäfigen dürfen nur im Zuge von Rennveranstaltungen auf öffentlichen Strassen bewegt werden.
Wie schaut dies wirklich gesetzlich aus? Weiß jemand wo man da nachschauen kann?
Danke im voraus.
Ich wurde vor kurzem mit meinem Slalomauto von der Polizei kontrolliert. Dabei wurde mir das Kennzeichen entzogen weil diverse Sachen wie Fahrwerk, Lenkrad, Sitz, Hosenträgergurt und Überrollkäfig nicht typisiert waren.
Mittlerweile war ich schon X mal beim Tüv.
Mehr oder weniger kein Problem ausser der Überrollkäfig.
Beim ersten mal hieß es ein Festigkeitsgutachten reicht, beim zweiten Besuch wurde mir gesagt ich brauche eine Rennfahrerlizenz um den Käfig auf der Strasse spazieren zu führen. Als ich dann die Fahrerlizenz gemacht hatte ( Kosten € 240,-) ging ich wieder zur Überprüfungsstelle und es wurde mir wieder was neues mitgeteilt. Fahrzeuge mit Überrollkäfigen dürfen nur im Zuge von Rennveranstaltungen auf öffentlichen Strassen bewegt werden.
Wie schaut dies wirklich gesetzlich aus? Weiß jemand wo man da nachschauen kann?
Danke im voraus.