bin mit 1.1 promille am fahrad angehalten worden, war bei der vorladung und muss nun das angebliche straf-minimum (fuer jemand, der/die unter der mindesteinkommensgrenze eingestuft wird)580€ strafe + 120€ bearbeitungsgebuehr zahlen. hatte bisher keinen kontakt mit der polizei. das ganze ist in wien.
bitte um auskunft, ob man gegen die hoehe der strafe noch etwas unternehmen kann.
mfg
e. loeckel
mindeststrafe bei alkohol am fahrrad
RE: mindeststrafe bei alkohol am fahrrad
Die Mindestrafe für ein Alkoholdelikt von 0,8 bis 1,19 Promille beträgt 581,38 Euro plus 10% Bearbeitungsgebühr. Zusätzlich ist auch mit einem Führerscheinentzug von 4 Wochen zu rechnen.
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