schmerzensgeld
schmerzensgeld
Ich habe eine Diversionsstrafe von 100€ zu bezahlen, da ich
mit einem Radfahrer zusammen gestoßen bin, und als schuldig befunden wurde.
Meine Frage nun,wie lange dauert es, bis der Kläger Zeit hat, Schmerzensgeld zu fordern?( er hat sich den Arm gebrochen)
Wonach wird dieses bemessen?Ich bin Student und verdiene nicht mehr als 400 netto, wie hoch könnte das Schmerzensgeld maximal ausfallen?
Hätter der Kläger das gleich bei der Unfallaufnahme der Polizei erwähnen müssen?
vielen dank
RE: schmerzensgeld
Diversion:
Wenn Du nach §90 StPO zu einer Geldstrafe verurteilt wurdest, dann hast Du anscheinend eine strafbare Handlung begangen....
Durch die Strafe von der Staatsanwaltschaft (bzw. Bezirkanwaltschaft) hat der Geschädigte natürlich leichtes Spiel zivilrechtlich gegen Dich vorzugehen, wenn er möchte, da Du ja anscheinend schuldhaft (fahrlässig, vorsätzlich, ..) gehandelt hast!
Was ist genau passiert?
Betreff: Schmerzensgeld - Nach 24 Tagen "Schmerzen" ist es eine schwere Körperverletzung!
Es gibt keine Richtsätze für Schmerzensgeldansprüche, aber ein Freund von mir hat einmal für ein blaues Auge 1500 Euro Schmerzensgeld kassiert...
Nochmals: Was ist genau passiert? Hast Du eine Versicherung?
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Wenn Du nach §90 StPO zu einer Geldstrafe verurteilt wurdest, dann hast Du anscheinend eine strafbare Handlung begangen....
Durch die Strafe von der Staatsanwaltschaft (bzw. Bezirkanwaltschaft) hat der Geschädigte natürlich leichtes Spiel zivilrechtlich gegen Dich vorzugehen, wenn er möchte, da Du ja anscheinend schuldhaft (fahrlässig, vorsätzlich, ..) gehandelt hast!
Was ist genau passiert?
Betreff: Schmerzensgeld - Nach 24 Tagen "Schmerzen" ist es eine schwere Körperverletzung!
Es gibt keine Richtsätze für Schmerzensgeldansprüche, aber ein Freund von mir hat einmal für ein blaues Auge 1500 Euro Schmerzensgeld kassiert...
Nochmals: Was ist genau passiert? Hast Du eine Versicherung?
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
RE: schmerzensgeld
Hi!
Danke für deine Antwort!
Also 24 Tage dürften es wohl nicht gewesen sein,weil die Strafe auf fahrlässige Körperverletzung ( §88) gelautet hat.
Ich habe erfahren, es hängt von den Schmerzen selbst ab, wieviel er verlangen kann.
Da ich ja Student bin, bin ich bei der ÖH Haftpflichtversichert. Nun hoffe ich,daß die eine eventuelle Forderung ( bisher ist ja noch nichts eingelangt) bezahlen werden.
Aber ich vertraue Versicherungen nicht besonders.
Ich hoffe, sie zahlen, sonst würde das mein Leben um ungefähr 5 Jahre vollkommen zerstören..
MfG
dick
Danke für deine Antwort!
Also 24 Tage dürften es wohl nicht gewesen sein,weil die Strafe auf fahrlässige Körperverletzung ( §88) gelautet hat.
Ich habe erfahren, es hängt von den Schmerzen selbst ab, wieviel er verlangen kann.
Da ich ja Student bin, bin ich bei der ÖH Haftpflichtversichert. Nun hoffe ich,daß die eine eventuelle Forderung ( bisher ist ja noch nichts eingelangt) bezahlen werden.
Aber ich vertraue Versicherungen nicht besonders.
Ich hoffe, sie zahlen, sonst würde das mein Leben um ungefähr 5 Jahre vollkommen zerstören..
MfG
dick
RE: schmerzensgeld
soweit ich weiß zahlt jede haftpflicht versicherung den gesammten enstandenen schaden (sach und personen), aisgenommen der schaden am versicherten fahrzeug + fahrer.
bin mir aber nicht sicher.
bin mir aber nicht sicher.
RE: schmerzensgeld
Wenn er 24 Tage lang den Gips trägt, dann ist es eine fahrlässige schwere Körperverletzung (steht auch im §88 StGB)....es gibt ja zum Beispiel auch fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolgen!
Die Fahrlässigkeit hat Dich von einer höheren Strafe der Staatsanwaltschalt bewahrt! Vorsätzlich wäre schlimm gewesen!
...bestraft wurdest Du aber nach §90 StPO, wenn Du eine Diversionsstrafe bekommen hast!
Im Strafverfahren richtet sich die Strafe nach dem Einkommen!
Im Zivilverfahren richtet sich die Höhe des Schmerzensgeld eher nach dem "Schweregrad" der Verletzung, das jedoch im Ermessen des Gerichts liegt....! Schmerzensgeld ist so etwas wie Schadensersatz...Wenn Du einen Ferrari fährlässig kaputt machst, mußt Du ihn auch bezahlen, egal wieviel Geld Du verdienst! Die Haftpflichtversicherung muss auf jeden Fall den Schaden des anderen zahlen, denn jeder Autounfall hat zumindest eine Fahrlässigkeit als Grund und da wird auch immer gezahlt....also keine Sorge! Das war meines Wissens auch der Grund, warum nun alle Autos haftplichtversichert sein müssen!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Die Fahrlässigkeit hat Dich von einer höheren Strafe der Staatsanwaltschalt bewahrt! Vorsätzlich wäre schlimm gewesen!
...bestraft wurdest Du aber nach §90 StPO, wenn Du eine Diversionsstrafe bekommen hast!
Im Strafverfahren richtet sich die Strafe nach dem Einkommen!
Im Zivilverfahren richtet sich die Höhe des Schmerzensgeld eher nach dem "Schweregrad" der Verletzung, das jedoch im Ermessen des Gerichts liegt....! Schmerzensgeld ist so etwas wie Schadensersatz...Wenn Du einen Ferrari fährlässig kaputt machst, mußt Du ihn auch bezahlen, egal wieviel Geld Du verdienst! Die Haftpflichtversicherung muss auf jeden Fall den Schaden des anderen zahlen, denn jeder Autounfall hat zumindest eine Fahrlässigkeit als Grund und da wird auch immer gezahlt....also keine Sorge! Das war meines Wissens auch der Grund, warum nun alle Autos haftplichtversichert sein müssen!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
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