Paragarpheninfo

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Paragarpheninfo

Beitrag von JUSLINE » 29.07.2004, 13:50

Ich möchte gerne wissen für was ich vor ein parr tagen 21€ zahlen durfte!!



§ 58/1



DorisMihokovic
Beiträge: 717
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RE: Paragarpheninfo

Beitrag von DorisMihokovic » 29.07.2004, 14:16

§ 58/1 STVO:



Unbeschadet der Bestimmungen des § 5 Abs. 1 darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag. Sind diese Voraussetzungen offenbar nicht gegeben, so sind die Bestimmungen des § 5b sinngemäß anzuwenden.

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