Fahrererhebung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Fahrererhebung

Beitrag von JUSLINE » 08.07.2004, 12:57

 Hallo!



Weiß jetzt nicht ob ich hier richtig bin!



Hab' eine Frage die mich zurzeit um meinen Schlaf bringt



Hab gestern per Post eine Anzeige der Polizei bekommen, Ort, Uhrzeit, Datum dass steht alles oben, jedoch nicht was ich getan habe.



Meine Frage, was kann mier passieren wenn ich eine Anzeige bekomme??



zu schnell fahren kanns ja nicht sein oder?

Dann müssten sie mir ja einen strafzettel schicken oder?

Bin noch im Probeführerschein, jedoch mit dem Auto meiner Mutter gefahren, sprich, dass können die Beamten nicht wissen das ich den probeschein noch habe..



Bitte um Hilfe, will meinen Schein nicht abgegebn, würde einfach nur gern wissen womit ich zu rechnen habe



Vielen Dank



MfG Haasi



skubi
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RE: Fahrererhebung

Beitrag von skubi » 09.07.2004, 02:29

Eine Fahrererhebung gibt es meist dann, wenn das Delikt "schwerwiegender" ist. Bei kleineren Delikten wird meist nur eine Anonymverfügung an den Zulassungsinhaber geschickt.

In deinem Fall scheint aber die Identität des Fahrers wichtig zu sein. Es kann aber z.b. auch sein, dass du z.B. eine Stop-Tafel überfahren hast und der Beamte den verdacht hatte (z.b. Aufgrund deines jungendlichen Aussehens), dass du noch in der Probezeit bist und das überfahren einer Stop-Tafel ja eine Nachschulung zur Folge hätte. Wenn du dir sicher bist, dass du kein schwerwiegendes Delikt begangen hast, steht dir natürlich die Möglichkeit offen jemand anderen, der nicht mehr in der Probezeit ist und dir viell. ähnlich sieht, als Fahrer anzugeben, was natürlich nicht erlaubt wäre. Das soll jetzt natürlich keine Anstiftung dazu sein.



-ab 20km/h zu schnell im Ortsgebiet

-ab 40km/h zu schnell im Freiland

-überfahren einer Stop-Tafel/roten Ampel

-fahren gegen eine Einbahn

-überholen unter gef. Umständen

-Fahrerflucht

-"geisterfahren"

-begehen einer strafbaren handlung (z.b.körperverletzung) mit dem kfz



Falls du eines der oben genannten Delikte begangen hast, hättest du ein "Problem" wenn du als Lenker erhoben worden bist, sprich Nachschulung.






DorisMihokovic
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RE: Fahrererhebung

Beitrag von DorisMihokovic » 09.07.2004, 15:00

Es muesste m.E. zumindest ein Paragraph der STVO zitiert sein. Schauen Sie sich das Schreiben nochmals genau durch.

skubi
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RE: Fahrererhebung

Beitrag von skubi » 09.07.2004, 17:44

Laut § 103 Abs.2 KFG hat die Behörde das Recht Auskunft über den Fahrer eines bestimmten KfZ zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlangen. Diese Auskunftspflicht wird in diesem Gesetz aber an keine begangene Verwaltungsübertretung gebunden.



Es wäre aber natürlich mehr als sachdienlich die von der Behörde vorgeworfene Verwaltungsübertretung anzuführen.


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JUSLINE
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RE: Fahrererhebung

Beitrag von JUSLINE » 16.07.2004, 18:06

Ich hab das selbe Problem wie der ursprüngliche Autor dieses Artikels. Ich hab so ein Ding zugestellt gekriegt und da steht nicht drin, wieso...

Da ich keinen Bock habe, meinen Schein abzugeben, such ich jetzt natürlich Wege und Möglichkeiten da raus. :)


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JUSLINE
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RE: Fahrererhebung

Beitrag von JUSLINE » 05.04.2005, 19:41

Ich habe das gleiche Problem!! kannst du mir sagen was du damals für eine Strafe (und wofür) bekommen hast??


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