Habe am 13/10/2003 eine Strafverfügung erhalten. Habe dann fristgerecht Einspruch erhoben.
Nun erhalte ich am 16/06/2004 eine Aufforderung zur Rechtfertigung. Ist das nun nicht schon verjährt?
Verjährung ?
RE: Verjährung ?
für die verfolgungsverjährung kommt es nur darauf an, ob innerhalb der 6 monate nach der tat eine verfolgungshandlung gegen den richtigen täter gesetzt wurde. wenn also hier die sv von der behörde rechtzeitig zur post gegeben wurde und sie tatsächlich der/die täter/in sind, ist keine verfolgungsverjährung eingetreten.
RE: Verjährung ?
in deinem fall zählt jetzt die "vollstreckungsverjährung".
d.h. innerhalb von 3 Jahren ab Tat muss eine gültige und "rechtskräftige" (d.h. es sind alle ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft) Strafe ausgesprochen werden.
In deinem Fall wird das schätzungsweise bis zum endgültigen Strafbescheid (also nach der Berufung) maximal 2 Jahre (ab Tat) dauern.
d.h. innerhalb von 3 Jahren ab Tat muss eine gültige und "rechtskräftige" (d.h. es sind alle ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft) Strafe ausgesprochen werden.
In deinem Fall wird das schätzungsweise bis zum endgültigen Strafbescheid (also nach der Berufung) maximal 2 Jahre (ab Tat) dauern.
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