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Anonymverfügung

Verfasst: 09.06.2004, 11:10
von JUSLINE
Nur eine kurze Frage:

Muß auf einer Anonymverfügung des Magistrates der Stadt Wien, wg. Überschreitung der Parkdauer die Nr. des Parkescheins angeführt sein, oder kann ein Wachorgan einfach willkürlich eine Anzeige tätigen ohne Identifikationsnummer des Parkscheins.



Danke für die Antwort!


RE: Anonymverfügung

Verfasst: 10.06.2004, 22:31
von JUSLINE
nein - aber in dem bei nichtbezahlung einsetzenden weiteren verfahren haben sie die möglichkeit zur akteneinsicht und können dort die nummern dem akt entnehmen.