Anonymverfügung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Anonymverfügung

Beitrag von JUSLINE » 09.06.2004, 11:10

Nur eine kurze Frage:

Muß auf einer Anonymverfügung des Magistrates der Stadt Wien, wg. Überschreitung der Parkdauer die Nr. des Parkescheins angeführt sein, oder kann ein Wachorgan einfach willkürlich eine Anzeige tätigen ohne Identifikationsnummer des Parkscheins.



Danke für die Antwort!




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RE: Anonymverfügung

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2004, 22:31

nein - aber in dem bei nichtbezahlung einsetzenden weiteren verfahren haben sie die möglichkeit zur akteneinsicht und können dort die nummern dem akt entnehmen.

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