Strafverf[gung
Verfasst: 09.06.2004, 11:01
Ich habe am 07 08 2003 eine Strafverfügung wegen Geschwindigkeitsübertretung erhalten. Ich habe mit Brief vom 10 10 2003 Einspruch dagegen erhoben mit der Bitte um Zusendung der Beweismittel.
Mit eingeschriebener Briefsendung v. 28 05 04, welche ich am 01 06 04 behob, wurden mir zwar nicht die Beweismittel zugesandt, sondern die Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme.
Lt. meiner Information ist bereits die Verjährung eingetreten. Stimmt meine Information oder ist diese falsch.
Bitte um Antwort. Herzlichen Dank!
Mit eingeschriebener Briefsendung v. 28 05 04, welche ich am 01 06 04 behob, wurden mir zwar nicht die Beweismittel zugesandt, sondern die Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme.
Lt. meiner Information ist bereits die Verjährung eingetreten. Stimmt meine Information oder ist diese falsch.
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