abgeschleppt!!!

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

abgeschleppt!!!

Beitrag von JUSLINE » 27.05.2004, 22:53

ich parke seit ca 2 jahren an dieser stelle, und nicht nur ich, dort stehen immer autos, und mir haben die leute die dort arbeiten schon oft beim hin und wegfahren zu geschaut und nie etwas gesagt und gestern ... es handelt sich um eine schraffierte einfahrt in einer einbahnstrasse. ich habe oberhalb der einfahrt, naben dem letzten gekennzeichneten parkplatz geparkt und da ich ein kleines auto habe bin ich nicht ganz nach vorne gafahren sondernso stehen geblieben, dass ich nicht in die schraffierte fläche hineinragte, das heisst ich habe die einfahrt in keinster weise verkleinert oder sonst irgendwie behindert. kurioserweise wurde ich mit der begründung, berechtigte fahrzeuge bei der WEGFAHRT!!! behindert zu haben abgeschleppt. da ich aber oberhalb der einfahrt stand und es sich um eine einbahnstrasse handelt, kann ich ein fahrzeug beim wegfahren gar nicht behindern, da es gg die einbahn aus der einfahrt hinausbiegen müsste und selbst da würde ich niemanden behindern. weiters steht auf dieser anzeige weder das kennzeichen noch die marke des fahrzeuges, obwohl ein feld dafür vorgesehen wäre, das ich beim abbiegen gg die einbahnstr. behindert haben soll. das nächste ist, dass ich die einfahrt angeblich von 0600-0750 behindert haben soll, aber erst gg 0947 abgeschleppt wurde, und die leute dort offensichtlich trotzdem heruasfahren konnten, da stellt sich die frage, wozu abschleppen, wenn ich sie nicht an der ausfahrt behindert habe?

die frage ist jetzt ob man einen pkw einfach abschleppen darf wenn er nur behindert aber nicht definitiv hindert und ob man einen pkw abschleppen darf der die schraffierte fläche vor der einfahrt und damit die gekennzeichnete einfahrt defintiv nicht verkleinert/behindert/hineinragt??? sondern einfach nur daneben steht. ich hoffe mir kann jemand helfen, mit welcher begründung ich bei einem einspruch durchkommen kann, denn ich finde es ist ungerecht und vor allem ungerechtfertigt passiert!




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 103 Gäste