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Frist für Organstrafverfügung

Verfasst: 21.05.2004, 15:07
von JUSLINE
Stimmt es, dass es eine 6 monatige Frist für die Zustellung von Organstrafmandaten gibt?

Und wenn ja, kann ich dann eine Strafverfügung die mir ein Parken ohne Parkgebühr vorwirft und 7 Monate zurückliegt als erledigt ansehen?

Vielen Dank!

Markus


RE: Frist für Organstrafverfügung

Verfasst: 22.05.2004, 19:57
von skubi
also ein Organstrafmandat kann nicht verjähren, da es ja an Ort und Stelle (bei Begehen der Tat) bezahlt wird.

Bei einer Strafverfügung hingegen gibt es eine Verfolgungsverjährung von 6 Monaten. Außer bei Gebührendelikten, da beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. In deinem Fall musst du also die Strafe bezahlen.