Abgeschleppt ohne Parkverbotschilder

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JUSLINE
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Abgeschleppt ohne Parkverbotschilder

Beitrag von JUSLINE » 15.05.2004, 17:47

Hallo Verkehrstalk-Experten





Ich habe folgendes Problem:



Mein Auto wurde abgeschleppt, wegen einem temporären Parkverbot an dieser Stelle. Nun soll ich insgesamt 270€ zahlen (Abschleppgebühr und Strafe). Es ist nur so, dass als ich das Auto abgestellt habe keine Parkverbotschilder dort standen !!! Die standen ein paar Meter völlig ungeordnet und alle auf einem Haufen.

Nach meinem Einspruch stellt sich heraus, das Parkverbot war korrekt beantragt und die Schilder wurden anscheinend auch korrekt aufgestellt, zwei Tage bevor ich dort geparkt habe. Einen Tag danach wurde es abgeschleppt.

Ich vermute eine Baufirma die mit eigenen Parkverbotschildern in der Nähe aktiv war hat die Schilder verstellt oder sonst jemand.

Das ganze ist in Österreich passiert, aber mit deutschem Auto. Mein Wohnsitz ist z. Z. auch in Österreich, aber nur noch einen Monat :-)

In der "Straferkenntnis" der Polizei ist nur vermerkt, wann die Schilder "aktiviert" wurden, das bedeutet wohl wann sie bei der Polizei abgeholt wurden. Das Verfahren zieht sich jetzt schon seit Monaten hin.





Meine Fragen:



- Kann man da etwas tun ?

Bitte, ich habe die Geschichte nicht erfunden, ich bin mir sicher dass ich die Schilder nicht übersehen habe. Das ist auch leider mein (mehr oder weniger) einziges Argument bei meinem Einspruch ...



- Wie lückenlos und funktionsfähig ist dieses Rechtshilfeabkommen Ö-D ?





Würde mich freuen, wenn ihr mir irgendwelche Tips geben könntet.





Danke



Felix



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RE: Abgeschleppt ohne Parkverbotschilder

Beitrag von JUSLINE » 18.03.2005, 23:06

1.) Muß bei mobilen Verkehrszeichen die GZ der Verordnung ersichtlich sein.

2.) Über den Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen ist ein Aktenvermerk in der Verordnung einzutragen (§16 AVG iVm. §44 Abs.1 STVO). Hier haben Sie ein Einsichtsrecht.

3.) Die Halte und Parkverbotszeichen gelten nur mit Angabe des Bereiches (Anfang- Ende, ...Meter usw.)

4.) Ein Einspruch (Berufung?) in DE geht dort ans Gericht. Dann ist es ein Fall für die Justiz. Da gibt es kein Rechtsabkommen. Etwaige Fahrererhebungen sind in DE aufgrund des dt. Staatsgrundgesetzes auch nicht möglich.


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