Straferhöhung?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Straferhöhung?

Beitrag von JUSLINE » 03.05.2004, 16:16

Ich habe eine Anonymverfügung wegen Falschparkens bekommen, bin mir aber 100%ig sicher, dass ich nicht dort geparkt habe.

Wenn ich nun nicht zahle und es zu einer Strafanzeige kommt, steht doch mein Wort gegen das des Polizisten. (Ich nehme an, dass es sich um einen Schreibfehler beim Notieren der Autonummer handeln muss.) Ist es nun vernünftiger, die Sache auf sich beruhen zu lassen und zu zahlen? Und bleibt die Höhe der Strafe auch nach einem Einspruch gleich?



Würde mich über kompetente Antworten sehr freuen, vielen Dank im Voraus.



skubi
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RE: Straferhöhung?

Beitrag von skubi » 04.05.2004, 13:34

Also mal alles der Reihe nach.





Du hast jetzt die Möglichkeit die Strafe der Anonymverfügung innerhalb von 4 Wochen ab Ausstellung (nicht Zustellung) zu bezahlen. Damit bekennst du dich schuldig und die Sache ist gelaufen.



Wenn du aber glaubst ausreichende Beweise zu haben, die gegen Aussage des Beamten ankommen könnten (dass du z.b. Beweisen kannst, dass du zum Tatzeitpunkt wo anders warst),

dann bezahlst du die Anonymverfügung einfach nicht.



Darauf hin wird höchstwahrscheinlich erst mal ein Verfahren zur Lenkererhebung eingeleitet werden (weil sich die Anonymverfügung an den Halter des Fahrzeuges richtet, der ja nich immer der Fahrer sein muss). Nachdem der Lenker ausgeforscht wurde wird der Lenker (also wahrscheinlich eh du) einen Strafbescheid bekommen bei dem die Strafe naturgemäß um einiges höher liegt als bei der Anonymverfügung.



Gegen diesen Stafbescheid kannst du dann Einspruch erheben (gegen die Höhe der Strafe und/oder gegen die Strafe selber).

Darauf hin wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet (vorher war es ein abkürztes Verfahren, dass bei kleineren Delikten zur Einsparung von Verwaltungskosten angewandt wird). Bei einem ordentlichen Strafverfahren erhält man normalerweise eine Aufforderung zur Rechtfertigen. Man kann sich entweder schriftl. oder mündlich Rechtfertigen. Am besten man geht persönlich zu dem angebenen Termin auf die Dienststelle. Bei dieser Rechtferigung kann man dann alles was der Verteidigung dient vorbringen (z.b. auch Zeugen "mitbringen" die deine Aussage bestätigen). Außerdem werden die Einkommensverhältnisse für die Höhe der möglichen Strafe berücksichtig. Naturgemäß wird dann auch der Beamte nochmals befragt. Nach Abschluss dieses Verfahrens erhält man entweder eine Straferkenntnis oder man bekommt einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens.

Erst gegen diese Straferkenntnis kann man dann Berufen (mit Begründung). Hier entscheidet dann der Unabhängige Verwaltungs Senat. Falls dieser auch zu deinen Ungunsten eintscheidet, enden hier die ordentlichen Rechtsmittel.



Wenn du keine handfesten Beweise hast, würde ich die Anonymverfügung bezahlen. So ein Verfahren zieht sich über mindestens 4-6 Monate, wenn nicht länger. Außerdem wird die Geschichte immer teurer. Beim Strafbescheid is die Strafe schon mal um einiges höher als bei der Anonymverfügung. Bei der Straferkenntnis kommen nochmal 10% Verwaltungsabgaben dazu, wenn du Berufung einlegst und nicht recht bekommst sind es 20% Verwaltungsabgaben (was meiner Meinung nach eh eine Frechheit ist).

Also überleg dir das gut.


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JUSLINE
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RE: Straferhöhung?

Beitrag von JUSLINE » 04.05.2004, 18:57

Danke für deine wirklich ausführliche Antwort. Ich denke, ich werde zahlen. Es sind "nur" 21 Euro, da steht wohl der Aufwand nicht dafür...

Schließlich stünde Aussage gegen Aussage und wahrscheinlich sagen die meisten "Angeklagten", dass sie es nicht waren.



Nochmals Danke!

skubi
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RE: Straferhöhung?

Beitrag von skubi » 05.05.2004, 16:13

kein problem :)



ja, da hast recht. di emeisten werden, falls sie nicht eindeutig überführt sind, sagen, dass sie unschuldig sind. desswegen kann man auch leuten die vielleicht wirklich unschuldig sind nciht glauben. bin grad selbst von so einem fall betroffen.

bin laut einer zvilstreife über eine rote ampel gefahren, was aber nicht stimmt. es war sogar ein zeuge mit mir im auto, der das bestätigen kann. das heißt es steht die aussage von einem betroffen und einem zeugen gegen die aussage der zwei beamten.

leider gilt in diesem fall die unschuldsvermutung nicht, da die aussage der gendarmen höher zu werten ist (amtseid usw.). außerdem zählt die aussage des betroffenen selber nie so viel, da ein zeuge bei falschaussage mit sanktionen zu rechnen hätte, ein betroffener aber nicht. tjo si is das leider. jetzt werd ich wahrscheinlich als unschuldiger eine nachschulung aufgebrumt bekommen (falls die berufung nicht durchgeht)


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