Führerscheinentzug

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JUSLINE
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Führerscheinentzug

Beitrag von JUSLINE » 26.03.2004, 13:45

hallo!

ich hab ein riesen problem obwohl es nicht mich selbst betrifft. meinem freund wurde diese woche der führerschein entzogen :-( er hatte einen verkehrsunfall auf der autobahn (zum glück ohne verletze) und leider einen promillwert von 0,55. Dieser Wert wurde nun von der Polizei doppelt gerechnet (warum auch immer). ich weiss er ist selbst schuld und es gibt keine entschuldigung dafür. sein auto, ein Firmenauto...ein totalschaden-also schon mal eine grosse strafe :-( Mit welchen Rechtlichen Folgen muss er rechnen, bzw. wie lang ist der führerschein weg? Kann mir da jemand weiterhelfen?



danke

grüsse

karen



skubi
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RE: Führerscheinentzug

Beitrag von skubi » 26.03.2004, 16:36

Sein "Promillewert" wurde nicht doppelt gewertet. Die Messgeräte zeigen nicht den Alkoholgehalt im Blut (irgendwie logisch), sondern eben den Alkoholgehalt in der Atemluft an. Diesen Wert muss man dann mit 2 multiplizieren um den entsprechenden Alkoholgehalt des Blutes zu erhalten.

Sollte dein Freund nicht merh in der Probezeit sein, ist nach meinem Wissen nach, beim ersten mal bei 0,55 Promille der Schein noch nicht weg (erst ab 0,8 Promille). Falls es schon einmal Alkoholdelikte in der näheren Vergangenheit gegeben hat ist der Schein glaub ich 1 Monat weg. Sollte er in der Probezeit sein, hat das auf jeden Fall eine Nachschulung (Kostenpunkt ca 530 Euro), aber keinen Führerscheinentzug, zur Folge.




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RE: Führerscheinentzug

Beitrag von JUSLINE » 19.05.2004, 19:03

Hallo Karen,



leider ist mir dasselbe vor 4 Wochen passiert, wie Deinem Freund. Wißt Ihr bereits weiteres wie es weitergeht, was zu erwarten ist ? Frühere Alkoholvergehen gibt es bei mir keine.



Wäre sehr dankbar für Deine Hile, da ja Unfall mit Totalschaden etwas ergänzender ist, als reiner Führerscheinentzug durch Alkohol.



Danke bis bald Calvin


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RE: Führerscheinentzug

Beitrag von JUSLINE » 19.05.2004, 19:06

Halt stopp, sehe gerade Dein Freund ist mir nur um 3 Tage voraus, GRÜSSE AN IHN.



Welche Reaktion gab es seitens der Versicherung ?



Wäre vielleicht hilfreich in Kontakt zu bleiben.



Ciao Calvin


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RE: Führerscheinentzug

Beitrag von JUSLINE » 01.06.2004, 07:50

hallo calvin!



du da kommt eine ganze menge. also der führerschein ist erstmal für 1 jahr weg. obwohl mein freund bisher kein einziges vergehen hatte. war doch ziemlich erstaunt das es gleich 1 jahr ist. die nachschulung kommt dann auch noch und die kann man frühestens 6 mon. vorher machen (bevor man den schein wieder bekommt).



die versicherung fordert den wert des fahrzeuges retour. das heisst du bekommst einen netten erlagschein den du binnen 14 tagen einbezahlen musst zumindest war es bei uns so.



also ich muss wirklich sagen, dass ich es hasse wenn jemand betrunken fährt, aber wenn soetwas das 1. mal passiert finde ich 1 jahr schon verdammt hart. wie auch immer wir werden das schon schaffen.



wünsch dir alles gute calvin!



grüsse karen


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