Bin am 19.9.2003 in meinem Dienstwagen geblitzt worden. Ende Dezember hat meine Firma - ohne mich zu fragen - in der Lenkerauskunft mich als Fahrer angegeben. Habe am 9.3. Strafverfügung erhalten. Gefahren ist aber wer anderer. Wenn ich jetzt innerhalb von 2 Wochen (also bis 23.3.) eingeschrieben berufe, da ich nicht gefahren bin, ist der tatsächliche Lenker dann "aus dem Schneider" wegen der 6-monatigen Verjährung?
Danke!
Verjährung Strafverfügung
RE: Verjährung Strafverfügung
ja, ist er.
nur, musst du einmal beweisen, dass du nicht der lenker warst (steht ja aussage gegen aussage). falls herauskommt, dass du nicht der lenker warst kann ich mir vorstellen, dass gegen die firma dann eine anzeige wegen irreführung der behörden/falschaussage oder etwas in der richtung kommen kann.
nur, musst du einmal beweisen, dass du nicht der lenker warst (steht ja aussage gegen aussage). falls herauskommt, dass du nicht der lenker warst kann ich mir vorstellen, dass gegen die firma dann eine anzeige wegen irreführung der behörden/falschaussage oder etwas in der richtung kommen kann.
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