Organstrafverfügung gültig??

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JUSLINE
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Organstrafverfügung gültig??

Beitrag von JUSLINE » 09.03.2004, 12:00

Hi also bei mir geht es um eine Organstrafverfügung. Ich wollte wissen ob dieser Strafzettel auch gültig ist wenn eine falsche Tatzeit angegeben wurde (06.04.2004 das wäre erst in einem Monat) ?




skubi
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RE: Organstrafverfügung gültig??

Beitrag von skubi » 09.03.2004, 15:03

Also..

Falls du eine Organstrafe bekommst (also Strafzettel vorort bezahlst) kannst du im nachheinein nichts mehr machen, da du mit dem bezahlen der organstrafe mit der strafe einverstanden bist.

solltest du allerdings eine anonymverfügung oder eine strafanzeige mit dem falschen datum bekommen ist diese ungültig. bei der anonymverfügung ist es so, dass du diese ienfach nicht bezahlst und dann nach einer gewissen zeit eine strafanzeige bekommst. gegen eine strafanzeige kannst du einspruch erheben, mit dem hinweis darauf dass der tatzeitpunkt nicht stimmt. diesem einspruch is auf jedenfall stattzugeben. ich weiß jetzt aber nicht ob die polizei dann nicht eine neue strafanzeige mit dem richtigen tatzeitpunkt stellen kann. galub ich aber nicht, da sich auch die polizisten sicher nicht mehr daran erinnern können. am besten du schöpft die frist für den einspruch voll aus (2 wochen) damit auch so ein bißchen zeit vergeht.


DorisMihokovic
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RE: Organstrafverfügung gültig??

Beitrag von DorisMihokovic » 09.03.2004, 19:01

Die Polizei kann eine neue Strafverfuegung ausstellen, jedoch muesste sie darin den tatsaechliche Zeitpunkt der "Straftat" angeben. Dies ist aufgrund der Aufzeichnungen i.d.R. moeglich.

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