Nachschulung - verjährung

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skubi
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Nachschulung - verjährung

Beitrag von skubi » 04.03.2004, 00:08



Ich hätte ein paar Fragen zum Thema Nachschulung und Verjährung und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen könnte. Ich bin über jede Hilfe dankbar.



Kurz zur Vorgeschichte: Ich wurde im Oktober 2003 von einer Zivilstreife der Gendarmerie in Baden (Bezirk Baden/NÖ) angehalten (ca. 2 Uhr Nacht). Da ich gegen eine Einbahn gefahren bin. Zusätzlich beschuldigte man mich noch eine rote Ampel missachtet zu haben (was aber definitiv nicht stimmt, hatte auch einen zeugen mit im Auto), was ich auch an ort und stelle dementiert habe. nach einigen hin und her "bot" mir eine Organstrafe von 36€ an. Ich hatte aber leider nicht mehr so viel Geld mit. Man sage mir dass mir die Strafe mit der Post zugestellt werden würde.



Ca. 4 Wochen später kam dann eine Aufforderung zur Rechtfertigung der BPD St. Pölten (mein Heimatbezirk). Diese enthielt drei Punkte und zwar zweimal das Mißachten des Verkehrszeichens "Einfahrt verboten (ausgenommen Busse und Taxi)" (da in der Einbahn das schild wegen einer Kreuzung ein zweites mal aufsgestellt war), und einmal wegen Mißachten der roten Ampel.



Mitte Dezember 2003 ging ich also zu diesem "Termin" bei der BPD. Bezüglich der beiden "Einfahrt verboten" Schilder bekannte ich mich schuldig und zahlte dafür 80€ (da ich noch Schüler ohne Einkommen bin). Die Anschuldigung mit der roten Ampel stritt ich ab. Zusätzlich machte der damalige Beifahrer (Zeuge) eine Zeugenaussage und sagte aus, dass ich die rote Ampel nicht überfahren habe. Die Zuständige Referentin sagte mir, dass die beiden Gendarmen noch einmal befragt werden und ich eine weitere "Vorladung" bekommen würde. Ich sollte auch noch erwähnen, dass ich noch in der Probezeit bin.



So viel zur Vorgeschichte.

Bis jetzt hab ich noch kein Schreiben von der BPD St. pölten erhalten. Da ich aber weiß wie lange sich solche Verfahren "ziehen" können, wundert mich das nicht.



Jetzt zu meinen Fragen.

- Habe ich auf jeden Fall mit einer Nachschulung zu rechnen?

- Wird jetzt noch auf das Ergebnis des dritten Punktes der Anzeige (rote Ampel) gewartet, bis die Nachschulung angeordnet wird?

- Kann es ir im schlimmsten Fall passieren, dass für das Einbahn-Vergehen eine Nachschulung angeordnet wird und dann (wenn ich des mißachtens der roten Ampel für schuldig befunden wurde) nochmal eine Nachschulung angeordnet wird?

- Wie sieht es mit den Verjährungsfristen (ab welchem Zeitpunkt, Dauer) bezüglich der Anordnung der Nachschulung und der Straferkenntnis bzgl. rote Ampel (inkl. Ausschöpfung aller ordentlichen Rechtsmittel) aus ?



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JUSLINE
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RE: Nachschulung - verjährung

Beitrag von JUSLINE » 04.03.2004, 07:04

Mit einer Nachschulung ist auf jeden Fall zu rechnen da schon das "Einbahnvergehen" bei Probeführerscheinbesitzern dazu ausreicht. Es wird aber keine zusätzliche Nachschulung wegen der roten Ampel angeordnet werden.



Ab Zustellung der Aufforderung zur Absolvierung der Nachschulung muß diese innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen sein, sonst wird der Führerschein bis zum Abschluß der Nachschulung entzogen.


skubi
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RE: Nachschulung - verjährung

Beitrag von skubi » 04.03.2004, 08:32

Ich hab schon öfter gehört/gelesen, dass, wenn die nachschulung nicht sofort angeordnet wird, man dagegen berufen kann, da eine nachschlung laut gesetz ja unerverzüglich anzuordnen ist.

weiß da jemand etwas dazu?

ich hoffe es kann mir noch jemand was zu meinen andren fragen sagen.


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