Muss eine Parktafel voll sichtbar sein?
Verfasst: 24.02.2025, 06:53
Guten Tag!
Es geht um einen immer wiederkehrenden Konflikt eines Eigentümers bei einen Privatparkplatz. Der Parkplatz gehört der Hausgemeinschaft und da wiederum ist jeder einzelne Parkplatz einen Besitzer zugeordnet. Nun passiert es immer wieder, dass Femde sich auf die Privatparkplätze stellen. Diese werden dann meist sofort von einen (bestimmten) Eigentümer mit einer Besitzstörungklage bedacht. Meine Frage nun: Es gibt eine Tafel, die das Parken eben nur für Berechtigte erlaubt. Diese Tafel ist aber, wenn man in einen PKW den Parkplatz befährt, so angebracht, dass sie nicht durchgehent sichtbar ist, sondern zum Teil von einen senkrecht stehenden Schranken verdeckt ist. Ist diese Tafel dann trotzdem rechtsgültig?
Eine zweite Frage: Es gab auch schon Fälle, in dem der Eigentümer dieses Parkplatzes nur die Telefonnummer hinter der Scheibe des falsch geparkten PKW angebracht hat. In einen Telefonat wurde dann dem PKW Lenker der Vorschlag gemacht, auf ein Konto 50€ zu überweisen, dann würde der rechtmässige Besitzer auf eine Anzeige verzichten. Ist das legitim ist. Wenn der Eigentümer immer wieder Besitzstörungsklagen einbringt, müsste er das Einkommen dem Finanzamt melden?
Bedanke mich jetzt schon im Vorhinein, Andreas!
Es geht um einen immer wiederkehrenden Konflikt eines Eigentümers bei einen Privatparkplatz. Der Parkplatz gehört der Hausgemeinschaft und da wiederum ist jeder einzelne Parkplatz einen Besitzer zugeordnet. Nun passiert es immer wieder, dass Femde sich auf die Privatparkplätze stellen. Diese werden dann meist sofort von einen (bestimmten) Eigentümer mit einer Besitzstörungklage bedacht. Meine Frage nun: Es gibt eine Tafel, die das Parken eben nur für Berechtigte erlaubt. Diese Tafel ist aber, wenn man in einen PKW den Parkplatz befährt, so angebracht, dass sie nicht durchgehent sichtbar ist, sondern zum Teil von einen senkrecht stehenden Schranken verdeckt ist. Ist diese Tafel dann trotzdem rechtsgültig?
Eine zweite Frage: Es gab auch schon Fälle, in dem der Eigentümer dieses Parkplatzes nur die Telefonnummer hinter der Scheibe des falsch geparkten PKW angebracht hat. In einen Telefonat wurde dann dem PKW Lenker der Vorschlag gemacht, auf ein Konto 50€ zu überweisen, dann würde der rechtmässige Besitzer auf eine Anzeige verzichten. Ist das legitim ist. Wenn der Eigentümer immer wieder Besitzstörungsklagen einbringt, müsste er das Einkommen dem Finanzamt melden?
Bedanke mich jetzt schon im Vorhinein, Andreas!