Muss eine Parktafel voll sichtbar sein?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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awitt
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Muss eine Parktafel voll sichtbar sein?

Beitrag von awitt » 24.02.2025, 06:53

Guten Tag!

Es geht um einen immer wiederkehrenden Konflikt eines Eigentümers bei einen Privatparkplatz. Der Parkplatz gehört der Hausgemeinschaft und da wiederum ist jeder einzelne Parkplatz einen Besitzer zugeordnet. Nun passiert es immer wieder, dass Femde sich auf die Privatparkplätze stellen. Diese werden dann meist sofort von einen (bestimmten) Eigentümer mit einer Besitzstörungklage bedacht. Meine Frage nun: Es gibt eine Tafel, die das Parken eben nur für Berechtigte erlaubt. Diese Tafel ist aber, wenn man in einen PKW den Parkplatz befährt, so angebracht, dass sie nicht durchgehent sichtbar ist, sondern zum Teil von einen senkrecht stehenden Schranken verdeckt ist. Ist diese Tafel dann trotzdem rechtsgültig?

Eine zweite Frage: Es gab auch schon Fälle, in dem der Eigentümer dieses Parkplatzes nur die Telefonnummer hinter der Scheibe des falsch geparkten PKW angebracht hat. In einen Telefonat wurde dann dem PKW Lenker der Vorschlag gemacht, auf ein Konto 50€ zu überweisen, dann würde der rechtmässige Besitzer auf eine Anzeige verzichten. Ist das legitim ist. Wenn der Eigentümer immer wieder Besitzstörungsklagen einbringt, müsste er das Einkommen dem Finanzamt melden?

Bedanke mich jetzt schon im Vorhinein, Andreas!
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alles2
Beiträge: 4051
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Re: Muss eine Parktafel voll sichtbar sein?

Beitrag von alles2 » 24.02.2025, 12:12

Auch wir haben hier das Thema immer wieder:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=20674

Selbst das Thema, wie Verkehrszeichen auf öffentlichen Straßen anzubringen wären, hatten wir:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=15914

Es geht nicht darum, ob irgendein Hinweisschild angeblich rechtskonform aufgestellt wurde, sondern ob der Fahrzeuglenker dem äußeren Anschein nach hätte erkennen müssen, dass es sich um ein Privatgrund handelt und nicht von jedermann benützt werden kann. Schranken und Hinweissschilder dienen dabei lediglich als Hilfsmittel.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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