Bericht einer fatalen Begebenheit

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Bericht einer fatalen Begebenheit

Beitrag von JUSLINE » 17.02.2004, 18:49

Seit ca. 12 Jahren, ist Er Taxilenker, in seiner STGv-Akte, sind keinerlei schwerwiegende Vergehen vorzufinden, Er verursachte keine Unfälle, oder wurde nie wegen Alkohol oder ähnlichen angehalten.

Eines Tages bekommt Er eine Schreckliche Nachricht. Er besorgt sich Schnaps setzt sich in seiner Wohnung hin und Drinkt.

Er spielt etwas Musik und wirft ohne jemanden zu gefährden zwei Blumentöfe aus dem 2.Stock seiner Fenster.

Jemand aus der Wohnanlage ruft die Polizei......

25 Vermumte Wegas-Coboys kommen, und STÜRMEN seine Wohnung.

Seine WC-Tür wird ausgehängt, wo er in Unterhosen daran angebunden, und durch die gesamte Wohnanlage auf die Strasse getragen wird.

Von der Rettung übernommen wird er auf die Psychiadrische Abteilung eines Spitals gebracht.

Nächster Tag wieder Nüchtern und in seiner Wohnung ABER:

keinen Taxilenkerausweis mehr

keinen Führerschein mehr

keine Arbeit mehr

nichteinmal eine ANZEIGE wegen Ruhestörung ( war nachmittag)

FAZIT: unzählige Amts-Arzt besuche Blut-Tests Psychiaderbesuche - Stempelmarken u.s w

LOGO: Alkoholismus oder Suchtdendenzen muss man Dir nicht nachweisen, es reicht wenn ein Amtsarzt es behauptet----

gegenteiliges zu beweisen ist kaum möglich.

Von Amtswegen bin ich heute Alkoholiker Med.sowie Drogensüchtig mit Aggresv. Potent-verhalten mit neigung zu Alzheimer.

Ich bin es leid gegen Behörden zu kämpfen,es bringt nix ausser Du hast Millionen.............




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JUSLINE
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RE: Bericht einer fatalen Begebenheit

Beitrag von JUSLINE » 18.02.2004, 10:35

In einem solchen Fall empfiehlt sich die Konsultation eines professionellen Rechtsbeistandes, welcher einschlägig spezialisiert. So können rechtszeitig rechtswahrende Schritte getätigt werden (zB medizinische Privatgutachten eingeholt und vorgelegt werden, ensprechende Anträge im Führerscheinentzugsverfahren gestellt werden uäm.)



Das kann auch noch längere Zeit nach dem Vorfall - auch wenn diverse Rechtsmittelfristen verstrichen sind - von Vorteil sein, wenn es zB darum geht, entsprechende Anträge zu stellen, um den Führerschein - evtl. erst nach einer gewissen Frist - wieder zu erlangen.



Diese Webseite bietet (ICON links oben) eine Liste von Rechtsanwälten bzw. können Sie (Telefonbuch) bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes nachfragen, welche/r Rechtsanwalt/in einschlägig spezialisiert ist.



Alles Gute, mfg, Akita


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RE: Bericht einer fatalen Begebenheit

Beitrag von JUSLINE » 18.02.2004, 13:53

mfg an Atika

Alle Fakten meines Spiesruten-lauf durch den Dschungel der Behörden habe ich vorerst in meinen Kurzbericht nicht angeführt, da ich nicht wusste ob überhaupt jemand interesse an solchen Begebenheiten hat.



Rechtsanwälte kosten Geld, viel Geld wenn man kein Einkommen hat, im übrigen bedarf es keinen Rechtsanwalt da ich, zu 100% im Recht bin, aber durch die Macht der Behörden mein Recht nicht erlangen kann.



Alle mir auferlegten Vorgaben von seiten des Amtsarztes wurden meinerseits erfüllt, und da ich als 40 jähriger keine Blutwerte eines Zwanzigjährigen habe stellt sich nur noch die möglichkeit einer Wiedergeburt um die Bedingungen des Gottes in weiss zu erfüllen.



Es waren grosse Ungesetzmässigkeiten im Spiel um mir meine

Lenkerberechtigung abzuerkennen, jeder weiss es doch keiner kann was tun.



Von Volksanwalt über Kostenlose Rechtsberatung habe ich 24 Monate GEKÄMPFT um meine Existenz.....vergeblich.



Sollte es Dich ernsthaft Interesieren, würde ich Dir beniebel genau meine Geschichte erzählen.




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