Hi,
gestern abend kam ich mit meinem fahrzeug ins rutschen und überfuhr einen Begrenzungspflock und die schneestange.
ich habe festgestellt das der Pflock nur umgeknikt ist. Ich habe ihn wieder geradegebogen und bin weitergefahren da sonst nichts passiert ist.
hätte ich hier eine meldung bei der polizei machen müssen?
Ich danke im voraus
mfg
Daala
Meldung erforderlich?
RE: Meldung erforderlich?
ja, das was sie getan haben war eine klassische Fahrerflucht
RE: Meldung erforderlich?
der pfosten steht ja genau wie vorher? was hätte die polizei den gemacht?
RE: Meldung erforderlich?
§4 Abs1 Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem
Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben
a) wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,
b) wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder
Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden
notwendigen Maßnahmen zu treffen,
c) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.
bzw.
$99 Ziffer 2 Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer
Geldstrafe von 36 Euro bis 2 180 Euro, im Fall ihrer
Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu
bestrafen,
a) der Lenker eines Fahrzeuges, dessen Verhalten am Unfallort mit
einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht,
sofern er den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 2 zuwiderhandelt,
insbesondere nicht anhält, nicht Hilfe leistet oder herbeiholt
oder nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle
verständigt,
Somit ist es vollig egal wie groß der Schaden war.
Es ist schon klar das im konkreten Fall wahrscheinlich kein Hahn danach krähen wird und die Exekutive wahrscheinlich gesagt hätte fahren sie weiter oder wäre gar nicht gekommen. Aber rein rechtlich hätten Sie es melden müssen.
Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben
a) wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,
b) wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder
Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden
notwendigen Maßnahmen zu treffen,
c) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.
bzw.
$99 Ziffer 2 Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer
Geldstrafe von 36 Euro bis 2 180 Euro, im Fall ihrer
Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu
bestrafen,
a) der Lenker eines Fahrzeuges, dessen Verhalten am Unfallort mit
einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht,
sofern er den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 2 zuwiderhandelt,
insbesondere nicht anhält, nicht Hilfe leistet oder herbeiholt
oder nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle
verständigt,
Somit ist es vollig egal wie groß der Schaden war.
Es ist schon klar das im konkreten Fall wahrscheinlich kein Hahn danach krähen wird und die Exekutive wahrscheinlich gesagt hätte fahren sie weiter oder wäre gar nicht gekommen. Aber rein rechtlich hätten Sie es melden müssen.
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