Meldung erforderlich?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Meldung erforderlich?

Beitrag von JUSLINE » 12.02.2004, 09:35

Hi,



gestern abend kam ich mit meinem fahrzeug ins rutschen und überfuhr einen Begrenzungspflock und die schneestange.

ich habe festgestellt das der Pflock nur umgeknikt ist. Ich habe ihn wieder geradegebogen und bin weitergefahren da sonst nichts passiert ist.



hätte ich hier eine meldung bei der polizei machen müssen?



Ich danke im voraus



mfg



Daala



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RE: Meldung erforderlich?

Beitrag von JUSLINE » 12.02.2004, 11:18

ja, das was sie getan haben war eine klassische Fahrerflucht

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RE: Meldung erforderlich?

Beitrag von JUSLINE » 12.02.2004, 11:32

der pfosten steht ja genau wie vorher? was hätte die polizei den gemacht?

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RE: Meldung erforderlich?

Beitrag von JUSLINE » 13.02.2004, 09:53

§4 Abs1 Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem

Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben

a) wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,

b) wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder

Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden

notwendigen Maßnahmen zu treffen,

c) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.

bzw.

$99 Ziffer 2 Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer

Geldstrafe von 36 Euro bis 2 180 Euro, im Fall ihrer

Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu

bestrafen,

a) der Lenker eines Fahrzeuges, dessen Verhalten am Unfallort mit

einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht,

sofern er den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 2 zuwiderhandelt,

insbesondere nicht anhält, nicht Hilfe leistet oder herbeiholt

oder nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle

verständigt,



Somit ist es vollig egal wie groß der Schaden war.

Es ist schon klar das im konkreten Fall wahrscheinlich kein Hahn danach krähen wird und die Exekutive wahrscheinlich gesagt hätte fahren sie weiter oder wäre gar nicht gekommen. Aber rein rechtlich hätten Sie es melden müssen.




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