Ich habe folgendes hinter mir: jemand hat mich angezeigt wegen eines (angeblichen) Parkschadens und auf Fahrerflucht, weil ich keine Meldung bei der Polizei erstattete. Ich bin mir grundsätzlich keiner Schuld bewußt und argumentierte von Anfang an gegenüber den Behörden, es solle doch einmal der konkrete Schaden nachgewiesen werden, dies wurde aber nicht getan.
Im behördlichen Verfahren wurde, obwohl Aussage gegen Aussage stand, dem Anzeiger Recht gegeben und ich zu einer Verwaltungsstrafe verdonnert. Konkreter Schaden musste bei dem Verfahren nicht nachgewiesen werden (soviel zu unserem Rechtsystem!) .
Soweit so gut, jetzt der interessantere Teil: Meinem bescheidenem Rechtsverständnis nach müsste doch nun der Anzeiger einen konkreten Schaden vorweisen, wenn er nun den zivilrechtlichen Regress begehrt dh ein Sachverständiger der Versicherung müsste sich doch einmal den konkreten Schaden anschauen den ich verursacht haben soll. Da dieses ganze Verfahren nun schon einige Zeit vorbei ist, wundert es mich, daß von dem Anzeiger keine Schadenersatzforderung kommt.
Meine Fragen hierzu
1. Stimmt meine Annahme für den Schadenersatz müsste es doch eine Schadensbegutachtung als Voraussetzung geben (fraglich wie diese nur nach dieser langen Zeit möglich ist ...) ?
2. Kann ich annehmen dass der Anzeiger vielleicht genau aufgrund og. Punktes es sich dann doch überlegt hat, lieber nicht Schadenersatz zu fordern, weil hier eben eine Begutachtung stattfindet ?
angeblicher Parkschaden - Fahrerflucht
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