Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
Eine bekannte von mir ist letzte Woche in einer 30er Zone mit 60 km/h geblitzt worden. Sie befürchtet nun den Führerschein zu verlieren. Ich dagegen denke, dass sie "nur" mit einer Geldstrafe rechnen muss. Weiß jemand etwas genaueres und wie hoch die Geldstrafe ausfallen könnte??? oder kann es wirklich sein, dass sie für eine gewisse Zeit den Führerschein verliert.
mit dank im voraus
gonzo
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gonzo
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RE: Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
Lt. http://www.bmi.gv.at/oeffentlsicherheit ... ikel_6.asp :
Führerscheinentzug
Gemäß § 39 Abs. 1 Führerscheingesetz kann der Führerschein von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht an Ort und Stelle abgenommen werden, wenn der Fahrer das Tempolimit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h, und im Freiland um mehr als 50 km/h überschreitet und die Geschwindigkeitsübertretung mit technischen Hilfsmitteln festgestellt worden ist. In der Praxis wird der Führerschein bei Geschwindigkeitsüberschreitungen an Ort und Stelle nur dann abgenommen, wenn erschwerende Umstände vorliegen, wie besonders rücksichtsloses Verhalten (knappes Überholen, riskanter Spurwechsel, etc.) oder wenn anzunehmen ist, dass der Lenker sich auch weiterhin nicht an das Tempolimit halten wird.
Ungeachtet dessen leitet die Behörde gegen Raser ein Führerscheinentziehungsverfahren ein: Gemäß § 26 Abs. 3 Führerscheingesetz hat die Behörde die Lenkerberechtigung zu entziehen, wenn der Fahrer das Tempolimit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h, und im Freiland um mehr als 50 km/h überschreitet und die Geschwindigkeitsübertretung mit technischen Hilfsmitteln festgestellt worden ist.
Beim ersten Mal gibt es Führerscheinentzug für zwei Wochen, beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für sechs Wochen und ab dem dritten Mal für drei Monate entzogen. Wiederholungstäter und besonders rücksichtslose Raser werden gem. § 24 Abs. 3 und 4 von der Behörde zur Nachschulung oder verkehrspsychologischen Untersuchung verpflichtet.
Führerscheinentzug
Gemäß § 39 Abs. 1 Führerscheingesetz kann der Führerschein von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht an Ort und Stelle abgenommen werden, wenn der Fahrer das Tempolimit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h, und im Freiland um mehr als 50 km/h überschreitet und die Geschwindigkeitsübertretung mit technischen Hilfsmitteln festgestellt worden ist. In der Praxis wird der Führerschein bei Geschwindigkeitsüberschreitungen an Ort und Stelle nur dann abgenommen, wenn erschwerende Umstände vorliegen, wie besonders rücksichtsloses Verhalten (knappes Überholen, riskanter Spurwechsel, etc.) oder wenn anzunehmen ist, dass der Lenker sich auch weiterhin nicht an das Tempolimit halten wird.
Ungeachtet dessen leitet die Behörde gegen Raser ein Führerscheinentziehungsverfahren ein: Gemäß § 26 Abs. 3 Führerscheingesetz hat die Behörde die Lenkerberechtigung zu entziehen, wenn der Fahrer das Tempolimit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h, und im Freiland um mehr als 50 km/h überschreitet und die Geschwindigkeitsübertretung mit technischen Hilfsmitteln festgestellt worden ist.
Beim ersten Mal gibt es Führerscheinentzug für zwei Wochen, beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für sechs Wochen und ab dem dritten Mal für drei Monate entzogen. Wiederholungstäter und besonders rücksichtslose Raser werden gem. § 24 Abs. 3 und 4 von der Behörde zur Nachschulung oder verkehrspsychologischen Untersuchung verpflichtet.
RE: Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
super, vielen dank für die schnelle antwort.
weiß vielleicht noch jemand mit wieviel strafe man bei so einem vergehen (überschreitung um 30 km/h) rechnen muss?
mfg
weiß vielleicht noch jemand mit wieviel strafe man bei so einem vergehen (überschreitung um 30 km/h) rechnen muss?
mfg
RE: Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
habe übertretung um 40km/h geschafft, nachdem in einer 50-er zone offensichtlich eine 30-er zone aufgebaut wurde. wahrscheinlich Baustelle, denn heute ist nichts mehr davon zu sehen. wieviel hast du für 30km/h zahlen müssen?
RE: Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
habe übertretung um 40km/h geschafft, nachdem in einer 50-er zone offensichtlich eine 30-er zone aufgebaut wurde. wahrscheinlich Baustelle, denn heute ist nichts mehr davon zu sehen. wieviel hast du für 30km/h zahlen müssen?
RE: Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
habe übertretung um 40km/h geschafft, nachdem in einer 50-er zone offensichtlich eine 30-er zone aufgebaut wurde. wahrscheinlich Baustelle, denn heute ist nichts mehr davon zu sehen. wieviel hast du für 30km/h zahlen müssen?
RE: Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
habe übertretung um 40km/h geschafft, nachdem in einer 50-er zone offensichtlich eine 30-er zone aufgebaut wurde. wahrscheinlich Baustelle, denn heute ist nichts mehr davon zu sehen. wieviel hast du für 30km/h zahlen müssen?
RE: Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
habe übertretung um 40km/h geschafft, nachdem in einer 50-er zone offensichtlich eine 30-er zone aufgebaut wurde. wahrscheinlich Baustelle, denn heute ist nichts mehr davon zu sehen. wieviel hast du für 30km/h zahlen müssen?
RE: Überschreitung der zul. Höchstgesch.?!
Ich persönlich habe keine übertretung begangen Das war eine bekannte von mir. Ich kann dir also leider im moment nicht sagen, was es kostet.
sorry
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