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§24 Abs. 3 Lit B - Parken vor Einfahrten

Verfasst: 06.11.2003, 02:31
von JUSLINE
Hallo,



Wie definiert sich eine Einfahrt ?

Ist es eine Einfahrt wenn zwar der Gesteigabgeschrägt ist, aber die Türe augescheinlich zu schmall ist damit ein 2spuriges fahrzeug durchpasst ?



Wer darf anzeige erstatten ? Nur der Besitzer der Einfahrt bzw des dazugehörenden grundstücks oder jederman ?



Hab zwar beim ÖAMTC was gefunden, aber das ist auch nicht wirklich aussagekräftig [http://www.oeamtc.at/netautor/pages/res ... 80501.html]



danke für eure antworten

Rufinus