Hallo,
Wie definiert sich eine Einfahrt ?
Ist es eine Einfahrt wenn zwar der Gesteigabgeschrägt ist, aber die Türe augescheinlich zu schmall ist damit ein 2spuriges fahrzeug durchpasst ?
Wer darf anzeige erstatten ? Nur der Besitzer der Einfahrt bzw des dazugehörenden grundstücks oder jederman ?
Hab zwar beim ÖAMTC was gefunden, aber das ist auch nicht wirklich aussagekräftig [http://www.oeamtc.at/netautor/pages/res ... 80501.html]
danke für eure antworten
Rufinus
§24 Abs. 3 Lit B - Parken vor Einfahrten
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 88 Gäste