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Einweisung

Verfasst: 02.11.2003, 01:14
von JUSLINE
Wenn jemand es schafft trotz EinweiserIn einen Sachschaden zu verursachen kann, meines Wissens, der Einweiser nicht verantwortlich gemacht werden.



Wo ist der Gesetzestext dazu? Gibt es Umstände unter denen man sie/ihn doch verantwortlich machen könnte?



Danke und Grüße,

TheBlind


RE: Einweisung

Verfasst: 02.11.2003, 03:04
von DorisMihokovic
Fragen Sie Ihren KFZ-Haftpflichtversicherer. M. E. muesste Ihre Versicherung den Schaden uebernehmen (bringt aber eine Rueckstufung).

RE: Einweisung

Verfasst: 02.11.2003, 03:31
von JUSLINE
Ich bin die Person die eingewiesen hat und wurde verantwortlich gemacht.


kleine Gefälligkeiten - großer Schaden! Suche Fälle...

Verfasst: 17.11.2003, 12:11
von JUSLINE
Hallo,



kleine Gefälligkeiten - großer Schaden!

Wer ist Schuld, wenn man sich beim Einparken auf den Einweiser verläßt und trotzdem ein Fahrzeug rammt? Wer zahlt, wenn jemand die Vorfahrt gewährt und es deswegen zum Unfall kommt?



Wir, das sat.1 Automagazin, wollen das mit Hilfe von Rechtsexperten klären und suchen für unseren Fernseh-Beitrag noch derartige Fälle.



Ist Ihnen so etwas schon mal passiert? Dann melden Sie sich unter der Telefonnummer: 06131 / 600-2827 oder per email: eva.gruener@formatschmiede.de.