Strafhöhe
Verfasst: 31.10.2003, 18:04
Ich habe im Juli 2003 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Daraufhin erhielt ich eine Anonymverfügung in der Höhe von € 50,--. Ich wartete die Lenkerauskunft ab und bezahlte dann die € 50,--.
Jetzt habe ich eine Strafverfügung über € 65,-- für diesen Tatbestand erhalten. Die bezahlten € 50,-- wurden als Anzahlung abgezogen. Daraufhin rief ich die zuständige Sachbearbeiterin an; welche mir mitteilte, daß das so in Ordnung ist, da mit der Lenkerauskunft zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstanden ist und dieser abgegolten werden muß.
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Kann mir hierzu jemand eine Auskunft und eventuell Auskunft über OGH-Urteile geben?
Jetzt habe ich eine Strafverfügung über € 65,-- für diesen Tatbestand erhalten. Die bezahlten € 50,-- wurden als Anzahlung abgezogen. Daraufhin rief ich die zuständige Sachbearbeiterin an; welche mir mitteilte, daß das so in Ordnung ist, da mit der Lenkerauskunft zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstanden ist und dieser abgegolten werden muß.
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Kann mir hierzu jemand eine Auskunft und eventuell Auskunft über OGH-Urteile geben?