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Verbandzeug für mehrspurige KfZ gem. §102KfG, Abs. 10

Verfasst: 28.10.2003, 20:13
von JUSLINE
Muss das Verbandzeug der ÖNORM V1501 entsprechen (kostet ca. € 18,-) oder genügt ein billigeres, mit weniger Inhalt, Kostenpunkt ca. € 7,- auch.

Natürlich weiß ich, dass das teurere auch besser ist, aber mich interessiert nur die gesetzliche Bestimmung!




RE: Verbandzeug für mehrspurige KfZ gem. §102KfG, Abs. 10

Verfasst: 28.10.2003, 21:49
von DorisMihokovic
Derzeit wird gesetzlich lediglich ein Verbandszeug verlangt, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist (§ 102 Abs 10 KFG).