gebührenpflichtiges Parken - in welchem Umkreis müssen Hinwe
Verfasst: 31.08.2003, 15:16
Am 27.August 2003 parke ich mein Fahrzeug am Maiburger Kai in Salzburg. Nachdem ich mich vergewissert hatte, dass ich mich in einer gebührenfreien Zone befinde (weder Schilder noch blaue Linie sind vorhanden) lege ich eine Parkuhr ein und verlasse mein Fahrzeug. Als ich wiederkomme, finde ich eine Organstrafverfügung an der Windschutzscheibe. In der Meinung ich müsse wohl eine entsprechende Tafel (Kurzparkzone von ... bis) übersehen haben, mache ich mich auf die Suche, werde jedoch nicht fündig! Bei der entsprechenden Behörde (Magistrat) versichert man mir, dass eine Tafel in der Umgebung angebracht ist und so mache ich mich tatsächlich noch einmal auf den Weg um diese Tafel zu suchen!! Erst in etwa einer Entfernung von 600 Metern - ca 1/4 Stunde Fußmarsch stosse ich auf eine solche Tafel (Beginn Haunsbergstrasse)
Ich bin der Meinung dass die Kennzeichnung einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone wohl besser ausgeschildert sein müßte! Ist dies gesetzlich geregelt? Ist es berechtigt, gegen diese Organstarfverfügung Berufung einzulegen!
MfG
Katja
Ich bin der Meinung dass die Kennzeichnung einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone wohl besser ausgeschildert sein müßte! Ist dies gesetzlich geregelt? Ist es berechtigt, gegen diese Organstarfverfügung Berufung einzulegen!
MfG
Katja