Alk am Fahhrad

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Alk am Fahhrad

Beitrag von JUSLINE » 28.08.2003, 13:12

hi @ all!



Mir ist auch etwas ziemlich blödes passiert...

war gestern, 27.8.'03 bei einem Freund und hab dort auch ein paar bierchen getrunken.

Wollten dann noch auf ein bier in ein naheliegendes Lokal mit dem rad.

Ganz normale Fahrt, wie immer kein Licht.

Auf 3/4 Weg kommt mir auf der Strasse Gendarmerie entgegen, und meinte "Wo ist denn ihr Licht"..."naja, hab leider keines".

Musste ranfahren und dann wurde ich zum Alk-Test aufgefordert. 1,1 Promille.

Noch zu erwähnen ist, dass ich vor ziemlich genau 2 Jahren schon mal alkoholisiert mit dem Moped erwischt wurde..1,19 Promille. Noch dazu befinde ich mich noch in der Probeführerscheinzeit und habe wegen der damaligen Geschichte mit dem Moped noch bestimmte Auflagen erhalten. Damals waren es 5.500 Schilling...

Meine Frage nun: Was passiert jetz mit meinem Führerschein und mit wie viel Strafe muss ich rechnen?! Wäre gut, wenn mir das jemand halbwegs genau erklären könnte.

Liebe Grüße, Philipp




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RE: Alk am Fahhrad

Beitrag von JUSLINE » 28.08.2003, 20:50

Verwaltungsvorstrafen innerhalb 5 Jahren ab letztem Eintrag werden gewertet.



Verkehrszuverlässigkeit nach dem FSG ist möglicherweise zu prüfen



Amtsarztvorladung dürfte wahrscheinlich sein



Bestrafung nach § 5, 99 StVO ist sicher - Höhe je nach Behörde und den Entlastungsgründen



Fahren ohne Licht ist ein Gefährdungsdelikt, damit erschwerend zu werten.



§ 5 Abs 1

Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift

beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt.



Fahrrad ist ein Fahrzeug !



mfg




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RE: Alk am Fahhrad

Beitrag von JUSLINE » 29.08.2003, 11:45

Danke vielmals! Hilft mir!

Von Führerscheinentzug schreiben Sie jedoch nichts!

Kann ich damit rechnen, dass er mir nicht entzogen wird!?



Danke nochmal, mfg Philipp


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RE: Alk am Fahhrad

Beitrag von JUSLINE » 29.08.2003, 11:47

Die letzt stehende Frage hat sich ja laut § 99 erübrigt!

Danke!


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RE: Alk am Fahhrad

Beitrag von JUSLINE » 31.10.2003, 18:48

Hallo,

ich bin ebenfalls mit Alk auf dem Fahrrad erwischt worden. Bei rot über die Ampel; angehalten; Blutprobe:2,16 Promille. Hab keine Punkte, bin noch nie wegen Alkohol aufgefallen. Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen erhalten. Wie soll ich mich am Besten verhalten / welche Konsequenzen kann das haben?


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RE: Alk am Fahhrad

Beitrag von JUSLINE » 01.11.2003, 17:33

Hallo erstmal!

2,16 prom. is ja schon ganz schön heftig!

Also, ich hatte ja 1,1 prom. aber schon zum zweiten mal. Ergebnis ist eine Strafe von 1100€, aber da ich Schüler bin und kein Einkommen haben, bekam ich einen Aufschub bis zum 1.Aug 2004. Dann könne ich noch einmal bitten das ganze in zwei Raten zu zahlen. Also dann bis 1. Sept 2004. Eigentlich ein nettes Angebot von dem Herrn. Er sagte, normalerweise fängt er bei 1800€ erst einmal an.

Ich würde mich vorbereiten und falls es ein persönliches Gespräch geben sollte, mit stadtlichem Aufzug und gepfleget Sprache dort auftreten. Ist schon einmal ein sicherer Pluspunkt. Weiters liegt das ganze im Ermessen des Beamten.

Wenn Sie schon einen Führerschein besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit bei 2,16 Promille eher groß, dass es zum Entzug kommt bzw. einer Nachschulung. Das dreht sich dann ca. um die 600€ und dann kommt noch die Strafe dazu...2,16 ist nicht wenig und daher würde ich mir mal Geld bei Seite legen. Aber es gibt ja immer noch die Entlastungsgründe. Je nach dem fällt die Strafe hoch oder gering aus. Mehr weiß ich leider auch nicht darüber!

Wünsche Ihnen trotzdem, dass es nicht viel wird, obwohl man bedenken muss, dass man selber schuld ist :) und man eine potentielle Gefahr darstellt für andere.

Liebe Grüße, Philipp G.


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RE: Alk am Fahhrad

Beitrag von JUSLINE » 01.11.2003, 17:39

Ps.: also am besten ist gut angezogen und, falls Sie Raucher sind, ohne Zigarettengeruch pünktlichst zu erscheinen.

Ruhiges Auftreten, da man ja weiß, dass es sicher eine Strafe geben wird und es nun an Ihnen liegt, um wie viel Sie diese nich drücken können.

Die entgültige Strafe, auch wenn sie Ihnen immer noch zu hoch erscheint, auf jeden Fall akzeptieren.(bei 2,16 Promille:) Ausser die Strafe fällt wirklich unangemessen aus, aber das merken Sie ja dann selbst, ob es akzeptabel ist, oder ob die Strafe doch utopisch erscheint.

Viel Glück!


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RE: Alk am Fahhrad

Beitrag von JUSLINE » 01.11.2003, 17:40

Ps.: also am besten ist gut angezogen und, falls Sie Raucher sind, ohne Zigarettengeruch pünktlichst zu erscheinen.

Ruhiges Auftreten, da man ja weiß, dass es sicher eine Strafe geben wird und es nun an Ihnen liegt, um wie viel Sie diese drücken können.

Die entgültige Strafe, auch wenn sie Ihnen immer noch zu hoch erscheint, auf jeden Fall akzeptieren.(bei 2,16 Promille:) Ausser die Strafe fällt wirklich unangemessen aus, aber das merken Sie ja dann selbst, ob es akzeptabel ist, oder ob die Strafe doch utopisch erscheint.

Viel Glück!


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